Die Dreikönigsaktion kann stattfinden. Das verlautbart das Hilfswerk der Katholischen Jungschar, das die Aktion koordiniert. Diesbezügliche Gespräch mit dem Gesundheitsministerium verliefen erfolgreich - auch weil man ein überarbeitetes Hygienekonzept anwendet. Denn: Immerhin handle es sich beim Sternsingen um eine laut Paragraf 13 der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung "unaufschiebbare berufliche Tätigkeit", die ehrenamtliche Tätigkeiten einschließt.

Die Sternsinger werden also unterwegs sein, gesungen wird aber nicht. Die Gefahr der Verbreitung von Coronaviren ist zu groß. Alternativ könnten aber Handys zum Einsatz kommen, auf denen die Lieder abgespielt werden können. 

"Kreide to go"

Auch virtuelle Besuche werden möglich sein, heißt es im Papier der Dreikönigsaktion. In Mehrparteienhäusern, Stiegenhäusern etc. gilt natürlich Maskenpflicht für die drei Weisen aus dem Morgenland. "Wir weisen darauf hin, dass das Betreten von Wohnräumen in diesem Jahr nicht möglich ist", heißt es weiter. 

Die Pfarren haben aber auch selbst einigen Gestaltungsspielraum und unterschiedliche Ideen für eine sichere Dreikönigsaktion. Diese reichen von unterschiedlichen digitalen Formen der Segensüberbringung, Flugblättern und Straßenaktionen bis zu "Spendenkeschern" oder "Kreide to go" bei Sternsinger-Andachten verteilt werden kann.

Im Vorjahr wurden bei der Aktion 18,4 Millionen Euro für Hilfsprojekte in Entwicklungsländern eingesammelt.