Experten des Europarats haben angesichts zunehmender häuslicher Gewalt während der Ausgangsbeschränkungen an die Einhaltung der sogenannten Istanbul-Konvention erinnert. Seit Beginn der Pandemie seit eine dramatischer Anstieg bei der häuslichen Gewalt gemeldet worden, warnte der Ausschuss der Vertragsstaaten der Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt am Dienstag in einer Aussendung.

Die sogenannte Istanbul-Konvention biete den Mitgliedsstaaten einen Empfehlungsrahmen, um auf die Situation angemessen zu reagieren und Betroffene zu schützen, erinnerte der Europarats-Ausschuss die Vertragsstaaten. Die Länder seien verpflichtet, Gewalttaten auch während der Notstandsmaßnahmen angemessen zu untersuchen und zu bestrafen, betonte das Gremium.

Hilfsangebote

Die Mitgliedsstaaten sollten Informationen zu Hilfsangeboten in verschiedenen Sprachen anbieten, um besonders gefährdete Gruppen von Frauen zu erreichen, empfahl der Ausschuss in seiner Mitteilung. Zudem müssten Fachkräfte zur Unterstützung der Betroffenen speziell für die Folgen der Ausgangssperre geschult werden.

Die Konvention wurde 2011 vom Europarat ausgearbeitet und soll einen europaweiten Rechtsrahmen schaffen, um Frauen vor Gewalt zu schützen. Ein Expertengremium des Europarats (GREVIO) überwacht die Umsetzung und Einhaltung des Übereinkommens. Auch Österreich hat die Konvention ratifiziert. Der Europarat mit Sitz im französischen Straßburg kümmert sich um den Schutz der Menschenrechte und agiert unabhängig von der Europäischen Union.