Betroffen sind Geschäftslokale über 400 Quadratmetern Kundenbereich. Durch das Tragen soll verhindert werden, dass etwa bei Husten oder Niesen durch Tröpfcheninfektionen andere Menschen angesteckt würden. Es können auch selbstgenähte Masken oder Schals benützt werden.

Die Masken sollen von den Handelsunternehmen "kostenfrei" zur Verfügung gestellt werden. Für das nach Ostern angekündigte schrittweise Ende des "Shutdown" könnte die Maskenpflicht noch ausgedehnt werden und auch als Voraussetzung für die Wiederaufnahme einer Produktion oder sonstigen betrieblichen Tätigkeit verfügt werden. Die Ärztekammer (ÖÄK) ist für das Tragen einfacher Schutzmasken im öffentlichen Leben zur Eindämmung des Coronavirus.

Die Maskenpflicht in Supermärkten wird begrüßt, auch im öffentlichen Bereich sollten einfache OP-Masken verwendet werden. Wichtig dabei sei, dass die Masken Mund und Nase zur Gänze bedecken sowie deutlich unter das Kinn reichen. Zusätzlich müssen die Hygienestandards - insbesondere die regelmäßige Händehygiene – sowie die Abstandsregel von mindestens einem Meter weiterhin eingehalten werden.