Von Mitschülerinnen erstochen
Fall Luise: Fragen zu Motiv und Tat könnten bewusst unbeantwortet bleiben
Hintergrund ist der Persönlichkeitsschutz der Minderjährigen. In so einem speziellen Fall müsse man auch akzeptieren, dass es gewisse Informationen gebe, die nicht – wie sonst – für die Öffentlichkeit seien, so die Staatsanwaltschaft.
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