Die Frage, was ist, wenn Elizabeth II. arbeitsunfähig sein sollte, ist kurz- und längerfristig zu beantworten.
Falls die 96-Jährige ihre Pflichten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erfüllen kann, würde ein provisorischer Rat aus – geeigneten – Senior Royals ihre Aufgaben übernehmen, erklärte dazu schon zum Neunziger der Königin die bekannte britische Politologin Melanie Sully. Diese Übergangslösung sei rechtlich kein Abdanken, sondern ein Verzicht auf die Regentschaft. Die „State Counsellors“ – Prinz Charles und Prinz William – könnten mehrheitsfähige Entscheidungen treffen und alle Befugnisse der Queen übernehmen. Allerdings mit Ausnahmen, wie etwa der Nachfolgefrage. Die Queen würde in ihrer Funktion als Staatsoberhaupt, als Kopf des Commonwealth, als Oberbefehlshaberin und als Teil der Legislative abgelöst werden, aber kurzfristig, bis es ihr besser geht.