Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag die österreichische Klage (C-594/18 P) gegen Staatshilfen für das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point C endgültig abgewiesen. "Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss, mit dem die Kommission die britischen Beihilfen zugunsten des Kernkraftwerks Hinkley Point C genehmigt hat", teilte der EuGH am Dienstagvormittag mit. Österreich hatte gegen diesen Beschluss 2015 Klage eingebracht.

Die Europäische Kommission genehmigte die Beihilfen für den Reaktor Hinkley Point C, hinter dem vor allem der französische Konzern EDF steht, im Jahr 2014. Österreich wollte mit seiner Klage erreichen, dass diese Genehmigung für nichtig erklärt wird. (Az. C-594/18 P)

Im Juli 2018 wies das EU-Gericht die Klage bereits ab. Dagegen legte Österreich Rechtsmittel vor dem EuGH ein. Der zuständige Generalanwalt Gerard Hogan vertrat in seinem Gutachten die Ansicht, dass das Gericht die Klage zu Recht abgewiesen hatte. Die EuGH-Richter sind nicht an die Gutachten der Generalanwälte gebunden, folgen ihnen aber oft.