Kraftfahrzeuge in der EU werden sicherer und so soll es bald weniger Verkehrstote auf Europas Straßen geben. Ab Mitte 2022 müssen alle neuen Kfz, die auf den EU-Markt gebracht werden, mit modernen Sicherheitssystemen ausgestattet sein. Nach einer Einigung mit dem Europäischen Parlament im vergangenen März hat der Europäische Rat am Freitag eine entsprechende Verordnung angenommen.

Durch die Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Kraftfahrzeugen und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern soll die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten und Schwerverletzten deutlich gesenkt werden. Erstmals wird auf die besonderen Bedürfnisse von ungeschützten Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Radfahrern eingegangen.

Ab Mitte 2022 müssen alle Kraftfahrzeuge vom Lkw über Busse und Lieferwagen sowie sportliche Geländewagen (SUV) mit den folgenden Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein: intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre, Fahrer-Müdigkeitserkennung und -Aufmerksamkeitswarnsystem, fortgeschrittene Ablenkungserkennung, Notbremslichter, Systeme für die Erkennung beim Rückwärtsfahren, Unfalldatenspeicher, präzise Reifendrucküberwachung.

Für Personenkraftwagen und Lieferwagen werden zusätzliche moderne Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sein: Hierzu gehören Notbremsassistenzsysteme, Spurhalteassistenzsysteme, erweiterte Kopfaufprallschutzbereiche, mit denen bei einem Aufprall potenzielle Verletzungen von ungeschützten Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Radfahrern gemindert werden können.

Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen und vorhandenen Systemen (wie Spurhaltewarnung und Notbremsassistenz) müssen Lkw und Busse so konzipiert sein, dass die toten Winkel um das Fahrzeug herum erheblich verringert werden. Sie müssen auch mit modernen Systemen ausgerüstet sein, die sich in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs aufhaltende Fußgänger und Radfahrer erkennen.

Mit der Verordnung werden die bestehenden Vorschriften zur Fahrzeugsicherheit aktualisiert, die in der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 über die allgemeine Kraftfahrzeugsicherheit und der Verordnung (EG) Nr. 78/2009 zum Schutz von Fußgängern enthalten sind.