In Australien hat das Berufungsverfahren im Fall des wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Kurienkardinals und früheren Vatikan-Finanzchefs George Pell begonnen. Der 77-Jährige erschien am Mittwoch vor dem Obersten Gericht des Bundesstaates Victoria in Melbourne. Der Geistliche will erreichen, dass seine Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs aufgehoben wird.

Ein Geschworenengericht hatte Pell im Dezember schuldig gesprochen, sich Mitte der 1990er Jahre in der Kathedrale von Melbourne an zwei 13-jährigen Chorknaben vergangen zu haben. Der damalige Erzbischof von Melbourne soll sich 1996 in der Sakristei vor den Buben entblößt, sie unsittlich berührt und einen von ihnen zum Oralsex gezwungen haben.

Im März wurde Pell dann zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er sitzt seitdem im Gefängnis. Pell ist der ranghöchste katholische Geistliche weltweit, der wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde. Der 77-Jährige hat die Vorwürfe stets abgestritten und Berufung eingelegt.

Im Berufungsverfahren wollen seine Anwälte argumentieren, dass Pell wegen der dünnen Beweislage nicht hätte schuldig gesprochen werden dürfen. Die Verurteilung basierte lediglich auf der Aussage eines der mutmaßlichen Missbrauchsopfers, andere Beweise gab es nicht. Das zweite mutmaßliche Missbrauchsopfer war 2014 an einer Überdosis gestorben und hatte sich nie zu den Vorfällen geäußert.

Pells Anwälte kritisieren zudem, dass die Verteidigung während des Prozesses ein Video nicht zeigen durfte, das den Kardinal entlasten sollte. Außerdem wurde Pell während des Prozesses nicht vor der Jury gefragt, ob er auf schuldig oder nicht schuldig plädiert.

Rechtsexperten räumen dem Geistlichen gute Chancen ein, das Berufungsverfahren zu gewinnen. Die drei Richter könnten Pells Berufungsantrag zurückweisen, einen neuen Prozess anordnen oder den Kardinal freisprechen. Die Anhörungen sind auf zwei Tage angesetzt, bis zu einer Entscheidung könnten dann noch Wochen vergehen.