Nicht bezahlte Parkgebühren können EU-weit vollstreckt werden. Das gilt auch für die Gebühren auf kommunalen Parkplätzen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden hat. Demnach muss allerdings die Vollstreckung in einem gerichtlichen Verfahren erfolgen.

Konkret ging es in dem Fall, den der EuGH zu behandeln hatte, um einen Deutschen, der auf einem städtischen Parkplatz im kroatischen Pula die Tagesgebühr von 13 Euro nicht bezahlt hatte. Ein kroatischer Notar erließ einen Vollstreckungsbescheid, gegen den der deutsche Autofahrer Widerspruch einlegte. Das Amtsgericht Pula legte den Streit dem EuGH vor.

Das EU-Recht regelt die Vollstreckung für sogenannte Zivil- und Handelssachen. Wie der EuGH entschied, ist dies aber auch auf den kommunalen Parkplatz anwendbar. Denn letztlich bestehe hier kein Unterschied zu einem privaten Betreiber, das Verfahren habe einen "privatrechtlichen Charakter". Anderes gelte allerdings für Strafgelder auf der Grundlage hoheitlicher Gewalt.

Im kroatischen Fall kommt der Parksünder allerdings dennoch um die Parkgebühr herum. Deren Vollstreckung erfordere nämlich ein gerichtliches Verfahren, betonte der EuGH. Die kroatischen Notare seien aber keine Gerichte, daher reichten ihre Bescheide nicht aus. Sie erließen die Bescheide auf einseitiger Grundlage, ohne dass der deutsche Autofahrer Gelegenheit bekomme, dazu Stellung zu beziehen.