In dem Zivilverfahren um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden vor dem Oberlandesgericht im bayerischen Bamberg soll ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Es gehe um die Frage, ob der Impfstoffhersteller AstraZeneca wie von der Klägerin behauptet wegen "unzureichender Arzneimittelinformation" haften solle, teilte das OLG am Montag mit. Die ursprünglich für diesen Tag anberaumte Urteilsverkündung wurde verschoben.