In dem Zivilverfahren um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden vor dem Oberlandesgericht im bayerischen Bamberg soll ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Es gehe um die Frage, ob der Impfstoffhersteller AstraZeneca wie von der Klägerin behauptet wegen "unzureichender Arzneimittelinformation" haften solle, teilte das OLG am Montag mit. Die ursprünglich für diesen Tag anberaumte Urteilsverkündung wurde verschoben.
250.000 Euro Schmerzensgeld gefordert
Doch kein Urteil im Prozess um Corona-Impfschäden
Der Prozess gehört einer mittlerweile ganzen Reihe von Verfahren wegen mutmaßlicher Impfschäden gegen unterschiedliche Vakzinhersteller, die derzeit vor deutschen Zivilgerichten laufen. In Österreich sind bisher 2.090 Anträge nach dem Impfschadengesetz in Zusammenhang mit einer Corona-Impfung gestellt worden.
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