In einigen beliebten Urlaubsländern der Österreicher gelten skurrile Gesetze für Autofahrer. Aber selbst, wenn sie wunderlich sind, müssen die befolgt werden, sonst droht eine Strafe das Urlaubsbudget zu belasten. Der ARBÖ hat die eigenartigsten Regeln zusammengestellt.

Frankreich. Lenker einer fliegenden Untertasse dürfen in Frankreich ihr Ufo nicht auf einem Weinberg landen, das ist per Gesetz verboten. Andere Landeplätze sind nicht explizit ausgeschlossen.

Deutschland. Bei unseren Nachbarn geht es freizügig zu: Dort ist es erlaubt, sein Fahrzeug unbekleidet zu steuern, denn das Auto gilt als Privatbereich. Untersagt ist jedoch, nackt ein- bzw. auszusteigen – dafür könnten 40 Euro Strafe fällig werden.

Schweiz. Bei den Eidgenossen ist es verboten, eine Autotür nach 22 Uhr zuzuknallen.

Russland. Wer dort mit einem schmutzigen Pkw unterwegs ist, zahlt bis zu 200 Euro Strafe.

Vatikan. Dort wird der Verkehr mit dem „christlichen Verhaltenskodex für Autofahrer“ aus dem Jahr 2007 geregelt. Fluchen und obszöne Gesten sind verpönt, stattdessen wird das Beten des Rosenkranzes am Steuer empfohlen. „Verkehr“ im Verkehr ist ausdrücklich unerwünscht, das Auto darf nicht als „Ort der Sünde“ missbraucht werden, meinen die obersten Kirchenvertreter.

Dänemark. Die dortige Bevölkerung ist angehalten, vor der Fahrt zu überprüfen, ob ein Mensch unter ihrem Auto liegt - in diesem Fall darf man nicht abfahren.

USA. Der Bundesstaat Minnesota verbietet den Transport von Gorillas auf dem Rücksitz, während es in Nevada illegal ist, mit einem Kamel auf dem Highway zu reiten. In Utah haben Vögel auf den Schnellstraßen immer Vorrang. Wer einen Elefanten mit sich führt, darf diesen keinesfalls an einen Hydranten festbinden, sagt das Gesetz in Kalifornien.