"Verwirrung gibt es hauptsächlich bei der Kennzeichnung von anerkannten Winterreifen und bei der Auslegung des Begriffes 'situative Winterausrüstungspflicht'", berichtet ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.
Die wichtigsten Neuerungen für Autofahrer:
"Situative Winterausrüstungspflicht". Während des Zeitraumes von 1. November bis 15. April herrscht in ganz Österreich Winterreifenpflicht bei winterlichen Fahrverhältnissen. Das bedeutet, dass bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis Winterreifen an allen Rädern eines Kraftfahrzeuges angebracht sein müssen. Die Einschätzung der Fahrbahnverhältnisse obliegt dem Kraftfahrer aufgrund seiner persönlichen Erfahrung. "Wir empfehlen aber allen Autofahrern, besonders vor längeren Fahrten, regelmäßig die Wetterberichte zu verfolgen. So kann man die Wetterentwicklung besser abschätzen. Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Absinken der Temperatur zu Glatteis werden, und dann gilt die Winterreifenpflicht," sagt die ÖAMTC-Expertin.
Kennzeichnung anerkannter Winterreifen. "Als Winterreifen werden gesetzlich solche anerkannt, die mit den Bezeichnungen 'M+S', 'M.S.' oder 'M & S' gekennzeichnet sind und mindestens 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm aufweisen. Das gilt auch für sogenannte 'Ganzjahresreifen', 'Allwetterreifen' sowie Spikereifen", erklärt Zelenka.
Sommerreifen mit Schneeketten. Als Alternative zur Winterbereifung kann man Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Die Ketten sind auf den Rädern der Antriebsachse zu montieren. Wer Sommerreifen am Auto hat, sollte bei längeren Fahrten auf jeden Fall Schneeketten im Kofferraum mitführen. So ist man vor unliebsamen Überraschungen gefeit und kann man bei einem plötzlichen Wintereinbruch die Fahrt trotzdem fortsetzen. Der ÖAMTC empfiehlt allerdings, Sommerreifen mit Schneeketten nur im Notfall zu verwenden.
Autofahrer durch Winterreifenpflicht verunsichtert: ÖAMTC klärt auf
Seit In-Kraft-Treten der 29. KFG-Novelle (Novelle zum Kraftfahrgesetz) am 5. Jänner 2008 haben die Kraftfahrer auf Österreichs Straßen einige neue Rechte und Pflichten. Viele haben die Neuerungen allerdings (noch) nicht durchschaut.
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