Wäre das Social-Media-Verbot ein sportlicher Wettbewerb, hätte sich Frankreich am Dienstag zum Europameister gekürt. Die Altersschranke von 15 Jahren für die Nutzung von gewissen Online-Plattformen wurde am Abend von der Nationalversammlung beschlossen. Damit ist Frankreich das erste Land in der EU, das ein Verbot wirklich beschlossen hat.
Einige andere Länder bereiten eine Altersbeschränkung vor oder diskutieren sie auf politischer Ebene. Österreich ist schon etwas weiter und könnte – zurück zum sportlichen Gedanken – auf dem Stockerl landen. Dieser Tage wird der Entwurf für die nationale Regelung in Begutachtung geschickt, bereits im März wurden die zentralen Eckpfeiler auf Koalitionsebene beschlossen, allen voran das Alter.
„Fleckerlteppich“ bei Altersschranke
Während sich in Frankreich die Schranke bei 15 Jahren öffnet, wird dies in Österreich mit 14 Jahren der Fall sein. Die EU-Kommission hatte wiederum einen Expertenbericht in Auftrag gegeben, in dem ein Mindestalter von 13 Jahren empfohlen wird. „Wir haben jetzt diesen Fleckerlteppich, weil sich die EU-Ebene viel zu lange Zeit gelassen hat“, sagt der für Digitalisierung zuständige Staatssekretär Alexander Pröll. „Alle Staaten haben die Notwendigkeit erkannt, die Kinder von der Sucht zu befreien. Aber bis vor wenigen Wochen haben wir nicht gewusst, wie die Digitalisierungskommissarin dazu steht und ob sie das befürwortet.“
Anfang des Jahres hatte sich die zuständige Kommissarin Henna Virkkunen für eine gesamteuropäische Lösung ausgesprochen, über ein Alterslimit aber Skepsis anklingen lassen. Erstens seien die Plattformen wichtige Informationsquellen, zweitens sei es schwierig, das richtige Alter zu definieren.
Von der Leyen kündigt Mindestalter an
Die Kommission war im November des Vorjahres per Beschluss vom EU-Parlament aufgefordert worden, einen Vorschlag für ein Alterslimit auszuarbeiten. Die Mühlen in Brüssel mahlen aber langsam – weshalb nationale Regierungen die Geduld verloren haben. „Irgendwann muss man dann auch als Nationalstaat handeln“, erklärt Pröll, der sich aber eine europäische Lösung weiterhin wünscht. „Natürlich wäre es wünschenswert, weil die Macht der europäischen Ebene mit 450 Millionen Einwohnern gegenüber den Plattformen eine Stärke ist.“
Kommentar: Warum die Mühlen in der EU zu langsam mahlen
In der Vorwoche hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein Mindestalter angekündigt. Der uneingeschränkte Zugang würde bei Kindern zu Schäden führen, sagte sie. „Wir sehen, dass der Druck offensichtlich wirkt, was positiv ist, aber es kommt leider sehr, sehr spät“, so Pröll.
Heikle grundrechtliche Fragen
Eine EU-weite Regelung würde ein zentrales Problem beseitigen, erklärt der Digital-Rechtswissenschafter der Uni Wien, Nikolaus Forgó. Da die Plattformen in der Regel in der EU in Irland ansässig sind und grundsätzlich das Herkunftslandprinzip gilt, ist die Durchsetzung von nationalen Gesetzen gegenüber diesen Unternehmen rechtlich schwierig.
Doch es bleiben – national wie europäisch – weitere heikle grundrechtliche Fragen. Ein Alterslimit stelle einen Eingriff in die Informationsfreiheit und die Meinungsfreiheit dar und beschränke auch die Plattformen in ihrer Handlungsfreiheit, so Forgó. Viel hängt daher von der genauen Ausgestaltung ab, ob diese auch verhältnismäßig ist. Unstrittig ist: Den Freiheiten steht eine breite wissenschaftliche Evidenz entgegen, dass intensive Social-Media-Nutzung bei Kindern mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist.