So viel steht fest: Beste Freunde werden diese Nachbarn in diesem Leben nicht mehr. Denn auf die Frage von Richterin Renate Temperini, ob eine außergerichtliche Lösung möglich sei, lehnten beide Parteien dankend ab. Auslöser des Streits ist eine rund 30 Meter lange Thujenhecke, die die beiden Grundstücke im Osten der Landeshauptstadt teilt. Der Streitwert beläuft sich auf rund 13.000 Euro.
Regelmäßig wurde besagte Hecke von fachkundigem Personal geschnitten und gepflegt, dem Vernehmen nach rund 20 Jahre lang. Nicht umsonst präsentierte sich diese dicht, hoch und im satten Grün. Eines Tages, im April 2022, legte die Nachbarin mit ihrem Ehemann aber selbst Hand an der Grenzbepflanzung an und nahmen einen Radikalschnitt vor – besagte Hecke schrumpfte damit von 2,5 Meter Höhe auf die Hälfte. Das steht außer Streit, das belegen unzählige Fotos. Ein Mieter des Klägers, auf dessen Grundstück die Thujenhecke steht, ist als Zeuge geladen und erzählt: „Ich habe mich sehr gerne im Garten aufgehalten, weil dieser Bereich durch die Hecke uneinsichtig war. Durch die vielen Löcher war dann alles einsehbar.“
Hecke droht eines Tages umzufallen
Heute, mehr als vier Jahre später, steht der natürliche Sichtschutz zwar zum Teil wieder in seiner ganzen Pracht da – aber eben nur teilweise. Denn rund ein Drittel weist eine massive Schieflage auf und droht sogar umzufallen. Ein mittlerweile aufgestellter Photovoltaik-Zaun nahe des Gehölzes in diesem Bereich auf dem Grundstück des beklagten Ehepaars verstärke diese Entwicklung. Das bestätigt ein Sachverständiger für Gartengestaltung: „Man hätte diesen Zaun einen halben Meter weiter vorne aufstellen müssen, damit Licht dazu kommt und die Thujen auch ordnungsgemäß geschnitten werden können“, sagt der Gutachter.
Durch seinen verantwortungsvollen Mieter sei der Hauseigentümer damals über die Entwicklungen auf seinem Grundstück informiert worden. Er stellte die Nachbarin daraufhin zur Rede. „Ich bekam zur Antwort, dass sie sich nicht vorschreiben lasse, was auf ihrem Grundstück passiert“, gab der Unternehmer am Dienstag im Zeugenstand am Bezirksgericht Klagenfurt zu Protokoll. Diese Aussage hatte ein weiteres Gutachten zur Folge, nämlich jenes eines Vermessers. Das Ergebnis war eindeutig: Die Hecke steht auf dem Grund des Klägers. Der Sachverständige für Gartenbau geht damit sogar davon aus, dass das Gehölz unter anderem auch von dessen Grundstück aus geschnitten worden ist.
Dem Wunsch eines Lokalaugenscheins, den beide Parteien beantragten, kommt die Richterin nicht nach. „Mir reichen die Fotos“, sagt Temperini, die das beklagte Ehepaar in den Zeugenstand rufen möchte. Dieses weilte am Prozesstag am Dienstag im Urlaub – entschuldigt, wohlgemerkt. Das Verfahren findet im Oktober seine Fortsetzung.