Der geplante krönende Abschluss der Alpinausbildung von 13 Soldaten und Grundwehrdienern der Schwarzenbergkaserne in Salzburg endete im März 2025 in einem Desaster: Bei der Skitour auf den Großvenediger (3657 Meter) erlitt ein Rekrut Erfrierungen an sechs Fingern, die ihn monatelang beeinträchtigt haben. Ein weiterer stürzte in eine Gletscherspalte, konnte von den Kameraden per Seil gehalten und leicht verletzt geborgen werden.
Die juristische Folge: Der Tourleiter (48), ein Berufssoldat und Heeresbergführer, musste sich wegen fahrlässiger Körperverletzung am Bezirksgericht (BG) Lienz verantworten. Der 48-Jährige hatte „die notwendige Sorgfalt außer Acht gelassen“, indem er auf die „sich drastisch verschlechternden Witterungsverhältnisse“ nicht entsprechend reagiert hat, so die Staatsanwaltschaft Innsbruck. Eine Diversion, eine außergerichtliche Einigung, scheiterte zuvor am Widerspruch des Angeklagten.
Im Dezember 2025 wurde der Soldat nicht rechtskräftig zu einer teilbedingten Geldstrafe von effektiv 1960 Euro und zum Ersatz der Verfahrenskosten verurteilt. Dagegen hat der Angeklagte mit Erfolg berufen, das Verfahren sollte zurück an den Start ans BG Lienz.
Doch dort ist es zu keiner Verhandlung mehr gekommen, denn der 48-Jährige hat ein erneutes Diversionsangebot diesmal angenommen, wie Birgit Fink, die Leiterin der Medienstelle am Landesgericht Innsbruck, bestätigt. Der Berufssoldat musste 1800 Euro Geldbuße und 250 Euro Gebühren bezahlen. Seit Mai ist die Diversion rechtskräftig, die Causa damit erledigt.