68-Jähriger stand erneut wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor Gericht. Infusionen mit Katzenkralle und Co. laut Gutachter „keinesfalls zu empfehlen“.
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Ein 68-jähriger Kärntner Arzt steht wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor Gericht.
Der Arzt behandelte Patienten mit Infusionen aus Pflanzen wie Katzenkralle und Ginkgo, die laut Gutachtern nicht empfohlen werden.
Ein Sachverständiger sieht eine mögliche Überempfindlichkeitsreaktion auf die Infusionen als Todesursache eines Tätowierers.
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und ist nicht geständig; der Prozess wird zur Befragung weiterer Zeugen vertagt.
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