Kärntner „Heiler“ steht nach Krebs-Tod von Mädchen vor Gericht
Mediziner wird laut Strafantrag Tod von Krebspatientin (14) und der eines Tätowierers angelastet. Er bekennt sich in allen Anklagepunkten nicht schuldig.
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Ein Kärntner Arzt steht wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor Gericht.
Der Arzt soll eine 14-jährige Krebspatientin mit unkonventionellen Methoden behandelt haben, was zu ihrem Tod führte.
Ihm wird vorgeworfen, tausenden Patienten intravenös nicht zugelassene Essenzen verabreicht zu haben.
Die Staatsanwaltschaft geht von einer Gefährdung von mindestens 6550 Personen aus.
Ein vorläufiges Berufsverbot wurde gegen den Arzt verhängt, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist.
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