Die Oppositionsparteien im steirischen Landtag wollen den Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit dem umstrittenen neuen steirischen Sozialunterstützungsgesetz befassen. Denn: Der Ansicht von SPÖ, Grünen, Neos und KPÖ nach ist das Gesetz, das seit Februar 2026 in Kraft ist, nicht verfassungskonform. Durch die Novelle werde das Gesetz von einem Unterstützungs- zu einem Sanktionsinstrument, bei nur marginaler Einsparung. Sozialunterstützung beziehen in der Steiermark rund 15.000 Menschen.

Nach der geschlossenen Front gegen den von der FPÖ in den ORF-Stiftungsrat entsandten Thomas Prantner – der sich mittlerweile zurückgezogen hat – arbeitet die Landtagsopposition erneut zusammen. Das erforderliche Quorum von einem Drittel der 48 Abgeordneten bzw. 16 Mandataren erreiche man mit den 18 Stimmen, sagte SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz. „Wir machen von dem Recht Gebrauch, einen Normenkontrollantrag beim VfGH zu stellen, er wird heute eingereicht. Die Möglichkeit, die Sozialunterstützung bei wiederholtem Fehlverhalten für mindestens drei Monate um bis zu 100 Prozent zu kürzen, gefährdet Existenzen. Die Betroffenen wären in so einem Fall quasi mittellos“, sagte Schwarz.

„Minimalste Einsparung, maximalster Schaden“

Im Gesetz seien auch schwammige Begriffe wie „Bereitschaft“ zur Qualifizierung oder „nicht zielstrebig“ bei der Ausbildung enthalten. Die Möglichkeit, bei besonderen Härtefällen von Rückforderungen abzusehen, werde deutlich eingeschränkt. Betroffene seien ohnehin in wirtschaftlich schwierigen Situationen, da seien mögliche Ersatzfreiheitsstrafen nicht zielführend.

Grünen-Klubobfrau Sandra Krautwaschl sagte, die Landesregierung kompensiere ihr Unvermögen in Budgetfragen damit, Schläge in die Magengrube jener zu verteilen, die sich am wenigsten wehren könnten. Viele Betroffene hätten ja auch psychische Erkrankungen und könnten Anforderungen nicht erfüllen. Das Gesetz sei der Ausdruck von minimalster Einsparung bei maximalstem Schaden für die Gesellschaft.

NEOS-Klubchef Niko Swatek meinte, man habe grundsätzlich kein Problem, über strengere Regeln im Sozialstaat zu sprechen. Wer Unterstützung brauche, solle sie bekommen, wer dies ausnütze, müsse mit Sanktionen rechnen. „Großes Aber: Wenn schon Leistungskürzungen und Sanktionen, dann muss man klar festlegen, welches Verhalten erwartet wird. Und man muss sich auch an die Verfassung halten“, sagte Swatek. Über die Qualifikation eines Menschen für den Arbeitsmarkt entscheide ja nicht die Behörde, sondern der Arbeitgeber. Das werde überhaupt nicht beachtet, denn für unterschiedliche Berufe gebe es auch unterschiedliche Qualifikationen. Generell müsse man auch weg von neun einzelnen Landesgesetzen zur Sozialunterstützung kommen.

„Erfolgschancen sehr gut“

KPÖ-Mandatar Alexander Melinz sagte, man merke die Auswirkungen schon in den Sozialsprechstunden. Er nannte das Beispiel einer Österreicherin mit drei Kindern, die gekündigt wurde und über 500 Euro weniger verfüge. Sie überlege, ob sie zum Sparen nicht das Essen für die Kinder im Kindergarten abbestelle. Es müsse der Landesregierung bewusst gewesen sein, dass das Gesetz massive soziale Verwerfungen nach sich ziehe. „Das hat nichts damit zu tun, dass sich Leistung wieder lohnen soll. Es trifft ja Menschen, die in Arbeit sind. Das hat nichts mit funktionierender Sozialgesetzgebung zu tun“, sagte Melinz.

Schwarz schätzte auf Anfrage, dass nach dem Einbringen innerhalb eines Jahres mit einem Entscheid gerechnet werden könne. Man gehe davon aus, dass die Erfolgschancen sehr gut seien, dass zumindest Teile des Gesetzes aufgehoben werden. „Sonst würden wir den Antrag gar nicht einbringen“, sagte der SPÖ-Klubchef. Melinz hatte Bedenken gegen eine Vereinheitlichung der Sozialunterstützung auf Bundesebene. So etwas führe meist zur Nivellierung nach unten. Wohnkosten in den Bundesländern seien ja auch unterschiedlich.

Koalitionsparteien FPÖ und ÖVP reagieren

Die FPÖ als größerer Teil der steirischen Landesregierung reagierte am Montag umgehend: „Die linke Phalanx arbeitet daran, die Steiermark wieder zum Sozialmagneten für Menschen aus aller Herren Länder zu machen“, ließ Sozialsprecher Philipp Könighofer in einer Aussendung wissen. Die Reform entlaste einerseits die Gemeinden, so Könighofer, und „wer heute gegen mehr Treffsicherheit und mehr Leistungsgerechtigkeit auftritt, hat jede Verbindung zur arbeitenden Bevölkerung verloren“.

Auch von Seiten der ÖVP wurde der Vorstoß der Opposition zurückgewiesen. „Ich bin durchaus überrascht, dass die Opposition einen derartigen Angriff auf die fleißigen Steirerinnen und Steirer startet. Denn die Sozialunterstützung darf kein Ersatz für Arbeit sein“, so Klubobmann Lukas Schnitzer in einer Aussendung. Man würde natürlich jene unterstützen, die Hilfe wirklich brauchen, man fordere aber auch Verantwortung ein.