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Sozialunterstützung

Wer wie stark betroffen ist: Strengere steirische Sozialhilfe startet ab 1. Februar

Die neue Sozialunterstützung tritt am 1. Februar in Kraft. Was sich ändert und was (noch) nicht. Ein Überblick über die neuen Regeln.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Ab 1. Februar tritt in der Steiermark ein strengeres Sozialhilfegesetz in Kraft, das eine Reduzierung des Grundbetrags um 5% vorsieht.
  • Der neue Höchstsatz für Sozialhilfe beträgt 1168,40 Euro pro Monat, mit einer Übergangsfrist bis Ende 2026.
  • Strengere Regeln gelten für alle Sozialhilfeempfänger, insbesondere für arbeitsfähige Personen, die nicht aktiv Arbeit suchen oder Kurse besuchen.
  • Die Unterstützung für Kinder wird in kleineren Schritten reduziert, abhängig von der Anzahl der Kinder.
  • Die Wohnkostenpauschale wird ebenfalls reduziert, was den Fokus von Solidarität zu Sanktionen verschiebt.
Soziallandesrat Hannes Amesbauer und Regierer bei der Vorstellung der Sozialunterstützung im Vorjahr
© Klz / Nicolas Galani
Soziallandesrat Hannes Amesbauer und Regierer bei der Vorstellung der Sozialunterstützung im Vorjahr
© Klz / Nicolas Galani
Author Thomas Rossacher
Thomas Rossacher Redakteur Bundesland Steiermark
Redakteur Bundesland Steiermark
29. Jänner 2026,
16:27 Uhr

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