Weil sie im Jänner 2026 die Glastür der Nachbarin mit einem Faustschlag zerstört hat, muss sich eine vierfache Mutter vor dem Bezirksgericht Fürstenfeld wegen Sachbeschädigung verantworten. Vor Gericht ist die Frau keine Unbekannte mehr, ist sie doch bereits wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt vorbestraft. Weiters hat sie gemeinsam mit ihrem Ex-Mann einen Einbruchsdiebstahl begangen.
Weinend und zitternd nimmt sie auf der Anklagebank Platz. Die Richterin will gleich direkt wissen, warum die Frau die Scheibe zertrümmert habe. „Mein Freund hat mich alleine gelassen und ist zur Nachbarin gegangen. Ich leide unter Panikattacken, deswegen habe ich ihn gesucht, ich hatte auch getrunken“, so die Antwort. Die Richterin lauscht und erklärt: „Ihre beiden Vorstrafen sind einschlägig – ich muss heute auch über die Probezeiten entscheiden. Ihre einzige Chance ist ein Paket aus Bewährungshilfe und Antiaggressions-Therapie.“
Die Frau nickt und will sich erklären. „Ich bin im Waisenhaus aufgewachsen. Ich befinde mich auch schon in Behandlung, weil ich geschlagen und auch vergewaltigt wurde.“ Sie unterziehe sich daher schon einer medikamentösen Therapie „für die Psyche und zum Schlafen“.
An dieser Stelle bringt sich die Bezirksanwältin ein: „Warum trinken Sie dann, wenn Sie so schwere Medikamente einnehmen?“ Sie habe die Einnahme eine Zeit lang pausiert, erklärt die Frau. „Jetzt nehme ich sie aber wieder. Es tut mir alles sehr leid, ich habe mich mittlerweile auch mit der Nachbarin versöhnt und ich stimme auch allem zu“, erklärt die Angeklagte.
„In Richtung Gefängnis“
„Sie kommen ansonsten auch immer weiter in Richtung Gefängnis“, schließt die Richterin, bevor es zum Urteil kommt. Die Verhandlung endet mit einem Schuldspruch. Die Frau muss Bewährungshilfe sowie ein Antiaggressions-Training in Anspruch nehmen. Für das aktuelle Delikt bekommt sie eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren. Die noch offene Probezeit wird von drei auf fünf Jahre verlängert.