Diese Handschellen sind kein Modeaccessoire, auch wenn der Angeklagte mit dem Thema durchaus vertraut ist. Bezeichnet er sich doch selbst als „selbstständiger Modedesigner“. Der junge Mann kommt direkt aus der Untersuchungshaft in Graz wegen eines Suchtgiftmitteldelikts in Begleitung zweier Justizwachebeamter ins Bezirksgericht Fürstenfeld. Nachdem die Handschellen abgenommen sind, postieren sich die Beamten rechts und links neben der Anklagebank. Die Pistolen griffbereit und auf Augenhöhe des Angeklagten sowie der anderen Anwesenden.
Dem jungen Mann wird vorgeworfen, im Dezember 2025 in Bad Blumau auf der A2-Südautobahn vor der Polizei geflohen zu sein. Und zwar mit bis zu 210 km/h. Ohne Licht. Am Pannenstreifen.
„Sie können froh sein, dass wir nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung hier sitzen. Solche Aktionen können wirklich, wirklich böse enden“, setzt die Richterin mit eindringlichem Blick nach.
„Aus Angst gehandelt“
Der Angeklagte wird durch einen Anwalt vertreten. Er erklärt: „Mein Mandant hat aus Angst gehandelt. Es gab wenige Tage davor einen Vorfall in einer Disco in Graz, wo er auch körperlicher Gewalt ausgesetzt war. Er dachte, er werde überfallen. Deswegen ist er davongefahren.“ Es handle sich um einen „Irrtum“ und man müsse auch anmerken, dass er sich gleich „gestellt“ habe.
Die Polizisten suchten nach der Verfolgungsjagd den Vater des Angeklagten bei seiner Wohnadresse auf – da der junge Mann sich das Auto vom Papa ausgeliehen hatte. Dort trafen die Beamten schließlich auch auf den Sohnemann.
„Mein Mandant übernimmt die Verantwortung. Wir bitten um Diversion“, beendet der Anwalt seine Ausführungen.
„Ich habe ja eine ganz andere Vermutung, wenn ich Ihr Ermittlungsverfahren sehe“, so die Antwort der Richterin. Es sei jedoch möglich, der Bitte nachzukommen, da das Verfahren wegen des Suchtgiftmitteldelikts noch nicht abgeschlossen sei und der Mann daher noch als unbescholten gelte.
Die Verhandlung endet mit einer Diversion und einer Geldbuße in der Höhe von 240 Euro. Dem Angeklagten werden die Handschellen wieder angelegt. Es geht zurück nach Graz.