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Opfer war noch stärker angetrunken als alkoholisierter Unfalllenker

Verkehrte Welt im Bezirksgericht Fürstenfeld: Ein betrunkener Unfalllenker, der seinen Führerschein (bis jetzt noch) behalten durfte und ein Opfer, das ihn abgeben musste. Zur Verhandlung fuhren sie daher gemeinsam.

Der Unfalllenker hatte 0,66 Promille intus – das Opfer des Verkehrsunfalls hatte aber noch tiefer ins Glas geschaut
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Der Unfalllenker hatte 0,66 Promille intus – das Opfer des Verkehrsunfalls hatte aber noch tiefer ins Glas geschaut
Carmen Oster
Regionalbüro Oststeiermark und Garten