Manche Kämpfe enden nie. Mehr als dreißig Jahre nachdem der ehemalige SPÖ-Vorsitzende und Bundeskanzler Fred Sinowatz in einem Nachhall der Waldheim-Affäre wegen falscher Zeugenaussage zu 360.000 Schilling verurteilt wurde, zeigte sich ein Ex-Spitzenpolitiker der Roten im persönlichen Gespräch überzeugt: „Der Sinowatz wurde nur verurteilt, weil der Richter ein Schwarzer war.“
Dass der „Klassenfeind“ unter Richtern die Lufthoheit habe, galt in der SPÖ lange als ausgemacht. 1997 trafen sich deshalb rote Juristen in einer Wiener Anwaltskanzlei, um über Mittel und Wege zu beraten, mehr Genossen in die Gerichte zu bringen. Ein Teilnehmer und früherer SPÖ-Justizsprecher verteidigte das publik gewordene Papier damit, dass es ja nur um die Förderung weltanschaulicher Vielfalt gegangen sei. Zu dieser Zeit hatten sich übrigens Rot-Schwarz verständigt, das Justizministerium parteipolitisch zu neutralisieren. Solche Beamte oder Experten, die sich weder SPÖ noch ÖVP zuordnen ließen, waren wiederum die Konsequenz vorangegangener Erfahrungen, als erst Christian Broda (SPÖ) in der Zeit der roten Alleinregierung und dann Harald Ofner (FPÖ) für Rot-Blau parteipolitisch unliebsame Verfahren beinhart per Weisung abgedreht hatten.
Der größte Fehler? Dem Gegner das Justizressort anvertrauen
Mittlerweile steht die Zweite Republik im 82. Lebensjahr – und der politische Kampf um die Justiz ist unverändert in Gang. Er habe 2019 „den Fehler gemacht, das Justizministerium an die Grünen abzugeben“, erklärte dieser Tage Sebastian Kurz freimütig in einer Talkrunde der deutschen CDU. Daraufhin habe die Ökopartei – die damalige Justizministerin Alma Zadić erwähnte Kurz nicht namentlich – die Führungsebene der Staatsanwaltschaft mit „sehr, sehr grenzwertigen“ Mitteln ausgetauscht, die „bis zum Selbstmord eines ehemaligen Sektionschefs“ führten. „Hätte das eine AfD gemacht, dann würde die Republik brennen. Aber weil es nur die Grünen waren, war es sozusagen in Ordnung, weil es war ja für das Gute und Richtige“, so der gefallene türkise Superstar, der sich und die Seinen als Opfer einer politisch instrumentalisierten Justiz beschreibt.
Zur Erinnerung: Die Ermittlungen rund um die „Ibiza“-Affäre von Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) hatten 2021 die Kanzlerpartei ÖVP erreicht. Schon seit 2019 liefen Ermittlungen gegen die staatliche Beteiligungsholding Öbag und deren Vorstand Thomas Schmid. Die Vorwürfe drehten sich um Postenschacher, Korruption und Druck auf die Justiz. Ende 2021 trat Kurz auf Druck der Grünen zurück.
Ernüchternde Bilanz für das Anti-Korruptions-Volksbegehren
In dieser aufgeheizten Stimmung initiierten zwölf prominente Bürgerinnen und Bürger im Juni 2021 ein Volksbegehren mit 72 Vorschlägen für mehr Rechtsstaat und wirksamere Korruptionsbekämpfung. Mit dabei waren etwa Martin Kreutner, Irmgard Griss, Franz Fiedler, Heide Schmidt und Michael Ikrath. Schließlich unterzeichneten 307.000 Bürgerinnen und Bürger das Volksbegehren.
Fünf Jahre später ist es Zeit, Bilanz zu ziehen. Passiert ist nicht nichts. Umgesetzt wurden rund 15 Prozent der Forderungen, allen voran das Informationsfreiheitsgesetz. Weitere 30 Prozent wurden zumindest angepackt, darunter fällt insbesondere die Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft, auf die sich die Dreierkoalition verständigt hat. Im Kern dreht sich alles um die eine große Frage: Wie kann die neue Spitze der Weisungskette im Justizministerium bestmöglich von politischer Einflussnahme abgeschirmt, aber zugleich die demokratische Kontrolle gewährleistet werden. Das Thema ist so brisant, weil justiz- und demokratiepolitisch heikel. In mehreren westlichen Staaten tobt bzw. tobte ein beinharter Machtkampf zwischen der Justiz und den jeweiligen Regierungen, allen voran in den USA unter Donald Trump, aber auch in Ungarn, Polen, Spanien oder Israel.
Wird das noch was mit der Bundesstaatsanwaltschaft?
Die Verhandlungen über eine Bundesstaatsanwaltschaft ziehen sich wie ein Strudelteig. Politisch akkordiert ist, das erfuhr die Kleine Zeitung, die Personalkommission: Diese soll aus den Präsidenten von Verfassungs-, Verwaltungs- und Obersten Gerichtshof, zwei leitenden Staatsanwälten der Oberlandesgerichte, zwei Senatspräsidenten am OGH, den Präsidenten von Notaren und Rechtsanwälten sowie einem Wissenschaftsvertreter bestehen. Per Zweidrittelmehrheit soll diese drei Dreiervorschläge erstellen, über die das Plenum des Nationalrats entscheidet, wobei auf Verlangen der ÖVP auch einzelne Bewerber abgelehnt werden können. Als Voraussetzung für eine Bewerbung verständigte sich die Koalition auf eine 10-jährige Strafrechtspraxis. Die Kontrolle durch den Nationalrat soll durch Berichterstattung zweimal pro Jahr erfolgen.
Mitte Juni könnte, so ist zu hören, die Einigung präsentiert werden. Oder eben auch nicht, denn der Widerstand ist bei Experten und in der Beamtenschaft von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) groß. Manche, dazu zählt die ÖVP, aber auch einige in der SPÖ, können sich sogar vorstellen, die Bundesstaatsanwaltschaft ganz abzublasen. Zudem ist eine Einigung noch längst kein wasserdichter Gesetzesentwurf: Wie fast immer liegen die Tücken in den Details. Und dann braucht es am Ende die Zustimmung einer Oppositionspartei, wobei wohl nur die Grünen infrage kommen.