Seit März läuft die Steuerspar-Aktion der Kärntner Arbeiterkammer bereits. Themenmäßig ging es bisher nicht nur um Werbekosten, Sonderausgaben und Familienbonus, sondern vermehrt auch um die Absetzbarkeit von Kosten im Zusammenhang mit künstlicher Befruchtung.
Der Fall einer Kärntnerin, die sich, weil es auf natürlichem Weg nicht klappte, im Vorjahr einer künstlichen Befruchtung unterzog, sticht dabei – steuerrechtlich – heraus. „Ihre Ausgaben für die In-vitro-Fertilisation samt Untersuchungen, Labor und Kilometergeld in Höhe von rund 3000 Euro konnten wir für die Frau als außergewöhnliche Belastung beim Steuerausgleich geltend machen“, sagt AK-Steuerrechtlerin Diana Jusic. Die zu erwartende Gesamtgutschrift beträgt für die Kärntnerin 1221 Euro.
Zahlt sich nicht aus? Zahlt sich doch aus!
Auch ein zweiter besonderer Fall aus der heurigen AK-Aktion betrifft eine Frau. „Die Kärntnerin hat zwei minderjährige Kinder. Ihr Mann ist krank und hat in den vergangenen Jahren Notstandshilfe bezogen. Sie selbst arbeitet in Teilzeit. Daher war sie der Meinung, dass sich ein Steuerausgleich für sie nicht auszahlt“, berichtet Jusic. Die Juristin konnte für die Frau den Alleinverdienerabsetzbetrag für beide Kinder geltend machen. Da die Frau zu wenig Lohnsteuer zahlt und sich der Familienbonus Plus bei ihr nicht auswirkt, konnte sie zusätzlich für beide Kinder den Kindermehrbetrag geltend machen. In Summe bekam sie allein für das Vorjahr 2213 Euro an Gutschrift vom Finanzamt. Weil sie die vergangenen fünf Jahre keinen Steuerausgleich eingereicht hat, werden die Jahre 2021 bis 2024 beim nächsten AK-Termin nachgeholt. Jusic: „Sie kann für die vergangenen fünf Jahre mit einer Gesamtgutschrift von rund 9000 Euro rechnen.“
Zwei-Faktor-Authentifizierung
Jetzt im Mai geht die AK-Aktion in die Verlängerung. „Grund dafür ist die seit Oktober 2025 verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung bei FinanzOnline“, sagt Jürgen Kopeinig, Abteilungsleiter für Wirtschafts- und Steuerrecht. Für die Arbeitnehmerveranlagung ist, wie berichtet, nun zwingend die vollständig abgeschlossene Registrierung der ID Austria bzw. der Authenticator-App notwendig. Kopeinig: „Wer die Voraussetzungen bisher noch nicht erfüllt hat, dem wollten wir bis Mai Zeit geben, um ‚aufzurüsten‘, damit er unser kostenloses Service in Anspruch nehmen kann.“ Die AK berät telefonisch von 4. bis 30 Mai auch Freitagnachmittag und Samstag.