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Vor Bundesverwaltungsgericht

Rassistisches Mail, sexistische Ansage: Niederlage für bekannten Gutachter

Zuerst verunglimpfte er eine muslimische Frau, dann verhielt er sich gegenüber Praktikantin unpassend: Nun wurde ein renommierter steirischer Sachverständiger von einer offiziellen Gutachterliste gestrichen. Richter und Anwälte können ihn aber weiter anfordern.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Ein bekannter Sachverständiger wurde von der offiziellen Gutachterliste gestrichen, nachdem er eine rassistische E-Mail und unpassende Kommentare gemacht hatte.
  • Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde des Sachverständigen gegen die Streichung ab und kritisierte seine mangelnde Vertrauenswürdigkeit.
  • Der Sachverständige sieht sich selbst als Opfer und ist nicht bereit, auf Kritik einzugehen.
  • Trotz der Streichung von der Liste kann der Sachverständige weiterhin von Richtern und Anwälten angefordert werden.
  • Es wird keine strafrechtlichen oder disziplinarischen Konsequenzen für den Sachverständigen geben.
Das Bundesverwaltungsgericht in Wien
© APA
Das Bundesverwaltungsgericht in Wien
© APA
Thomas Wieser und Nicole Stranzl
14. März 2026,
6:00 Uhr

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