Erst nach einem Unfall Alkohol getrunken – aber war der Lenker wirklich nüchtern? Ein Fall aus Kärnten zeigt, wann Behörden und Justiz die „Nachtrunk“-Behauptung akzeptieren und wann nicht.
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Ein Gericht in Kärnten befasst sich mit der Behauptung eines Autofahrers, nach einem Unfall Alkohol zur Beruhigung getrunken zu haben.
Der Begriff "Nachtrunk" beschreibt den angeblichen Alkoholkonsum nach dem Fahren, aber vor einer Polizeikontrolle.
Um eine Nachtrunk-Behauptung zu stützen, sind konkrete Beweise erforderlich, wie Zeugenaussagen oder andere Beweismittel.
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten prüfte die Nachtrunk-Behauptung nicht ausreichend und berücksichtigte eine Zeugenaussage nicht angemessen.
Das Verfahren gegen den Fahrer dauerte mehrere Monate, was zu hohen Anwaltskosten und einem Führerscheinentzug führte.
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