Alle sechs Jahre wählt die Evangelische Kir­che als Körperschaft öffentlichen Rechts ihre Ge­meindevertretungen neu. Heuer im Oktober und No­vember ist es wieder so weit und alle evangelischen Pfarrgemeinden sind gerade da­bei, sich auf diese Wahlen vorzubereiten. Die Gemein­devertretungen und in weite­rer Folge die Presbyterien spielen eine entscheidende Rolle, denn diese Gremien treffen alle wichtigen Entscheidungen.

Wählen und gewählt werden

Wählen dürfen alle evangeli­schen Gemeindemitglieder, die vor dem Wahltermin den 14. Geburtstag gefeiert ha­ben. Um gewählt werden zu können, muss man 18 Jahre alt sein.

Zur Zeit sind die Presbyterien in den Pfarrgemeinden dabei, einen Wahlvorschlag zu erstellen. Die Suche nach geeigneten Frauen und Män­ nern ist voll im Gang. Dabei hoffen die meisten, dass es auch diesmal wieder gelingt, eine gemischte Gruppe aus bewährten, erfahrenen, älteren sowie ganz neuen, jüngeren beherzten Frauen und Männern aufzustellen, die bereit sind, sich in den nächsten sechs Jahren in ihrer Kir­che zu engagieren und ein­ zubringen.

Die bevorstehende Wahl er­ öffnet die Möglichkeit, Kir­che mitzugestalten, zu ver ändern, weiterzuentwickeln und auf die Herausforderungen unserer Zeit mit entspre­chenden Ideen zu reagieren.

Segensreiche Vielfalt

Leitung wird in der Evangeli­schen Kirche immer gemeinsam wahrgenommen. Frauen und Männer, geistliche und weltliche Amtsträger:innen bringen ihre Begabungen und Vorstellungen ein und ringen um gute Entscheidun­gen und Weichenstellungen. Dabei ist es gerade die Viel­falt unterschiedlicher beruf­licher und persönlicher Prägung, die sich für die Zusammensetzung der Gre­mien als segensreich erweist.

© Kampitsch

Zwei Fragen an ...

... Manfred Sauer, Super­intendent der Evangelischen Kirche Kärnten-Osttirol.

Muss man sich bereits in der Kirche engagieren, um sich als Gemeinde­ vertreter:in zur Wahl zu stellen?

Um bei der Wahl anzutre­ten, ist es hilfreich, Einblick ins Gemeindegeschehen zu haben, aber es ist keine zwingende Voraussetzung. Entscheidend ist die Bereitschaft, sich einzu­bringen, sich zu beteiligen und eine Aufgabe aktiv zu übernehmen.

Welche Aufgaben haben die Gemeindevertretungen, welche Entscheidungen treffen sie?

Die Gemeindevertretung ist verantwortlich für das Budget, beschließt den Rechnungsabschluss und den Haushaltsvoranschlag. Weiters entscheidet die Gemeindevertretung im Falle einer einzigen Be­werbung (Pfarrerin oder Pfarrer) darüber, ob je­mand zugeteilt wird oder nicht. Wichtige finanzielle aber auch inhaltliche Wei­chenstellungen werden auch in der Gemeindever­tretung vorgenommen. Wir hoffen auf großes Interesse und zahlreiche Be­teiligung, denn Kirche lebt aus der jesuanischen Verheißung Salz und Licht der Welt zu sein, das Miteinan­der zu praktizieren und Gemeinschaft zu leben.