Alle sechs Jahre wählt die Evangelische Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts ihre Gemeindevertretungen neu. Heuer im Oktober und November ist es wieder so weit und alle evangelischen Pfarrgemeinden sind gerade dabei, sich auf diese Wahlen vorzubereiten. Die Gemeindevertretungen und in weiterer Folge die Presbyterien spielen eine entscheidende Rolle, denn diese Gremien treffen alle wichtigen Entscheidungen.
Wählen und gewählt werden
Wählen dürfen alle evangelischen Gemeindemitglieder, die vor dem Wahltermin den 14. Geburtstag gefeiert haben. Um gewählt werden zu können, muss man 18 Jahre alt sein.
Zur Zeit sind die Presbyterien in den Pfarrgemeinden dabei, einen Wahlvorschlag zu erstellen. Die Suche nach geeigneten Frauen und Män nern ist voll im Gang. Dabei hoffen die meisten, dass es auch diesmal wieder gelingt, eine gemischte Gruppe aus bewährten, erfahrenen, älteren sowie ganz neuen, jüngeren beherzten Frauen und Männern aufzustellen, die bereit sind, sich in den nächsten sechs Jahren in ihrer Kirche zu engagieren und ein zubringen.
Die bevorstehende Wahl er öffnet die Möglichkeit, Kirche mitzugestalten, zu ver ändern, weiterzuentwickeln und auf die Herausforderungen unserer Zeit mit entsprechenden Ideen zu reagieren.
Segensreiche Vielfalt
Leitung wird in der Evangelischen Kirche immer gemeinsam wahrgenommen. Frauen und Männer, geistliche und weltliche Amtsträger:innen bringen ihre Begabungen und Vorstellungen ein und ringen um gute Entscheidungen und Weichenstellungen. Dabei ist es gerade die Vielfalt unterschiedlicher beruflicher und persönlicher Prägung, die sich für die Zusammensetzung der Gremien als segensreich erweist.
Zwei Fragen an ...
... Manfred Sauer, Superintendent der Evangelischen Kirche Kärnten-Osttirol.
Muss man sich bereits in der Kirche engagieren, um sich als Gemeinde vertreter:in zur Wahl zu stellen?
Um bei der Wahl anzutreten, ist es hilfreich, Einblick ins Gemeindegeschehen zu haben, aber es ist keine zwingende Voraussetzung. Entscheidend ist die Bereitschaft, sich einzubringen, sich zu beteiligen und eine Aufgabe aktiv zu übernehmen.
Welche Aufgaben haben die Gemeindevertretungen, welche Entscheidungen treffen sie?
Die Gemeindevertretung ist verantwortlich für das Budget, beschließt den Rechnungsabschluss und den Haushaltsvoranschlag. Weiters entscheidet die Gemeindevertretung im Falle einer einzigen Bewerbung (Pfarrerin oder Pfarrer) darüber, ob jemand zugeteilt wird oder nicht. Wichtige finanzielle aber auch inhaltliche Weichenstellungen werden auch in der Gemeindevertretung vorgenommen. Wir hoffen auf großes Interesse und zahlreiche Beteiligung, denn Kirche lebt aus der jesuanischen Verheißung Salz und Licht der Welt zu sein, das Miteinander zu praktizieren und Gemeinschaft zu leben.