Die neue Werbelinie der Kammer verspricht: „Ihr nächstes Handy zahlt das Finanzamt“. Was soll das heißen?
Jürgen Mandl: Was wir sagen – nur in verständlicher Sprache. „Die Erhöhung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 400 auf 800 Euro pro Jahr“ wäre die genaue Formulierung. Aber hinter diesem Terminus technicus versteckt sich eine spürbare Erleichterung für kleine und mittlere Unternehmen: Das bedeutet nämlich, sie können das neue Smartphone, den Laptop, den kreuzschonenden Schreibtischsessel, den ordentlichen Bürodrucker und andere betriebliche Anschaffungen bis zu 800 Euro ab 1. 1. 2020 zur Gänze im Anschaffungsjahr von der Steuer absetzen.
Was konnten Sie noch erreichen?
In der speziellen Situation vor der Wahl ist es uns gelungen, auch noch die Kleinunternehmergrenze auf 35.000 Euro zu erhöhen und die Steuerpauschalierung auszuweiten. Rund 300.000 betroffene österreichische Unternehmerinnen und Unternehmer bis zu einem Jahresumsatz von 35.000 Euro können in Zukunft pauschal 45 % des Umsatzes als Betriebsausgaben bei der Steuer geltend machen. Für reine Dienstleistungsunternehmen gilt ein Satz von 20 %. Zusätzlich können noch Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung abgezogen werden. Damit fallen Einkommenssteuererklärung, Wareneingangsbuch und Anlagenkartei für die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer praktisch weg. Das scheint auf den ersten Blick vielleicht nicht so aufregend, spart aber 50.000 Steuererklärungen und eine Million Arbeitsstunden, die nicht für Bürokratie aufgewendet werden müssen.
Und was bringt das konkret?
Für ganz Österreich bedeutet das eine Steuererleichterung für Ein-Personen- und kleine Betriebe von etwa 75 Millionen Euro, auf Kärnten entfallen rund sieben Millionen Euro, die sich KMU ab dem nächsten Jahr ersparen. Da ist die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge noch gar nicht mitgerechnet. Aus meiner Sicht steht also der Gewinner der Nationalratswahl schon fest: Es sind die kleinen und mittleren Unternehmen in Österreich.
Die Industrie profitiert davon kaum.
Deshalb setzen wir uns schon jetzt – auch in den kommenden Koalitionsverhandlungen, mit wem auch immer – stark dafür ein, dass auch der zweite Teil der ursprünglich geplanten Steuerreform kommt. Die Lohn- und Einkommensteuertarife müssen gesenkt werden, damit für alle mehr Netto vom Brutto bleibt. Das bringt eine Entlastung der Arbeiternehmer sowie vieler Unternehmer und stärkt die Kaufkraft. Wir beharren auch auf unserer Forderung nach Senkung der Körperschaftssteuer: Mit 25 Prozent liegen wir deutlich über dem Schnitt in Europa. Und wir wollen einen Freibetrag auf Investitionen in Gebäude, Fahrzeuge und Maschinen in Höhe von 20 Prozent, bei Klima- und Umweltschutz sogar 30 Prozent. Daran werden wir die künftige Regierung messen.