Ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung niemand rechnet damit, jedoch kann plötzlich und unerwartet davon jeder betroffen sein. Was geschieht, wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist, gerade einen Hausbau plant oder sonstige Vermögensangelegenheiten anstehen? Wer darf dann noch notwendige Handlungen im besten Sinne für den Betroffenen setzen?

Vizepräsidentin der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer, Mag. Doris Braun, erklärt, warum rechtzeitige Vorsorge ein Akt von Verantwortung und Weitsicht, insbesondere auch ein Akt der Selbstbestimmung ist.

Frau Mag. Braun, viele Menschen verdrängen das Thema Vorsorgevollmacht, weil sie es mit Krankheit oder Alter verbinden. Warum sollte man sich dennoch frühzeitig damit befassen?

Mag. Doris Braun: Weil diese uns die Möglichkeit gibt, rechtzeitig selbst zu bestimmen, wer im Ernstfall für den Betroffenen Entscheidungen in einzelnen Angelegenheiten oder selbst definierten Arten von Angelegenheiten treffen darf und zwar so, wie es der Verfüger selbst gewollt hätte. Eine Vorsorgevollmacht regelt nicht nur die Möglichkeit zur Entscheidung für den Betroffenen in medizinischen Fragen, sondern auch ganz praktische Angelegenheiten wie die Verwaltung des gesamten Immobilienbesitzes bis zum An- und Verkauf von Liegenschaften.

Sie schützt davor, dass im Fall der Geschäftsunfähigkeit Personen einschreiten, von denen sich der Betroffene allenfalls nicht vertreten lassen will oder das Gericht einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter bestellt. Durch die eigene Verfügung wird Sicherheit für Angehörige, Partnerinnen und Partner geschaffen.

Wann ist eine Vorsorgevollmacht besonders hilfreich?

Es gibt viele Lebenslagen, in denen sie entscheidend sein kann. Wird jemand durch ein gesundheitliches Problem pflegebedürftig und geschäftsunfähig, kann der Vorsorgebevollmächtigte entsprechende Verträge mit den Pflegekräften schließen und alle damit zusammenhängenden Zahlungen, sofern ihm auch eine Vollmacht über die Konten des Betroffenen eingeräumt wurde, tätigen. Der Bevollmächtigte entscheidet auch, welche medizinischen Behandlungen für den Betroffenen durchgeführt werden und welche nicht. Dies im Rahmen des vorab Verfügten.

Auch für alle anderen Folgen einer plötzlichen Erkrankung, die zur Geschäftsunfähigkeit führt, wie zum Beispiel Gespräche mit dem Arbeitgeber über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses oder die Klärung der Frage, ob sich der Betroffene allenfalls eine mit Kredit erworbene Immobilie noch leisten kann, kann Vollmacht erteilt werden.

Besonders selbständig erwerbstätige Personen sollten vorsorgen. Wenn laufende Verträge, Löhne oder Rechnungen nicht mehr erfüllt werden, weil der zeichnungsberechtigte Unternehmer ausfällt, kann möglicherweise das ganze Unternehmen gefährdet sein. Eine Vorsorgevollmacht kann daher auch den Fortbestand eines Unternehmens sichern.

Mag. Doris Braun, Vizepräsidentin der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer
Mag. Doris Braun, Vizepräsidentin der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer © René Strasser

Wie genau unterscheidet sich eine Vorsorgevollmacht vom Testament?

Die Vorsorgevollmacht gilt zu Lebzeiten, das Testament regelt den Nachlass. Wenn man sich mit diesem Thema beschäftigt, macht es aber Sinn, sich mit beiden Fragen auseinanderzusetzen. Die weitverbreitete Meinung, dass man ein Testament erst im höheren Alter braucht, ist nämlich aus meiner Sicht falsch. Kommt es bei einer Jungfamilie, die beispielshaft gerade eine Immobilie gekauft hat, zu einem unerwarteten Todesfall, erbt, wenn es kein Testament gibt, der Ehegatte ein Drittel und die Kinder zwei Drittel; der Lebensgefährte erbt hingegen gar nichts und die Kinder alles.

Auch was ein Unglücksfall bedeutet, wenn dann kleine Kinder Mehrheits- oder Alleineigentümer einer kreditbelasteten Immobilie werden, sehen wir leider oft in unserem Berufsalltag. Wir Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund unserer Erfahrung auch bei der Verfassung von Testamenten die richtigen und kompetenten Ansprechpartner.

Wie wird eine Vorsorgevollmacht errichtet?

Sie kann unter anderem von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt errichtet werden. Selbst kann man keine Vorsorgevollmacht verfassen. Die Vollmacht wird von der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt anschließend im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert und dort hinterlegt. Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden.

Rechtswirksam wird sie jedoch erst, wenn die Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen ärztlich bestätigt ist. Erst danach kann die bevollmächtigte Person im Namen des Vollmachtgebers handeln. Tritt die Entscheidungsfähigkeit wieder ein, tritt die Vorsorgevollmacht wieder außer Kraft. Die Vollmacht selbst bleibt bestehen.

Ihr Rat für Personen, die sich mit diesem Thema schwertun?

Vorsorge ist kein Zeichen von Angst, sondern von Weitsicht. Sie bedeutet, Verantwortung für sich selbst und jene zu übernehmen, die einem wichtig sind. Es ist wie beim Sicherheitsgurt: Man hofft, ihn nie zu brauchen; aber man ist froh, wenn er im Notfall da ist.

Eine Vorsorgevollmacht und ein Testament schaffen Klarheit und Rechtssicherheit und führen im Leben zu einer gewissen Gelassenheit. Oder, um es schlicht zu sagen: Wer vorsorgt, bestimmt seine Zukunft bzw. die zukünftige Ausrichtung von Vermögenswerten oder von sonstigen bestimmbaren Angelegenheiten innerhalb des vorgegebenen Rahmens mit.