Der Einstieg ins Berufsleben beginnt für viele Jugendliche mit einer Lehre. Dabei ist es besonders wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen – ebenso wie die Aufgaben, die ein Lehrbetrieb übernehmen muss. Wer Bescheid weiß, kann sicher und selbstbewusst in den Arbeitsalltag starten. Und wenn es einmal hakt: Die Arbeiterkammer Kärnten steht dir mit Rat und Tat zur Seite.

Deine Rechte als Lehrling

Als Lehrling hast du Anspruch auf eine faire und gesetzlich geregelte Behandlung. Dazu zählt u. a. eine angemessene Bezahlung – wie hoch diese genau ausfällt, hängt vom Kollektivvertrag deiner Branche und deinem Lehrjahr ab. Auch die Arbeitszeiten sind klar geregelt: Überstunden dürfen nur in Ausnahmefällen vorkommen und müssen entweder bezahlt oder durch Freizeit abgegolten werden.

Du hast wie alle anderen Arbeitnehmer:innen mindestens fünf Wochen Urlaub im Jahr und das Recht auf eine fundierte Ausbildung. Das heißt: Du sollst nicht nur mitarbeiten, sondern aktiv lernen. Dein Betrieb muss dich außerdem für den Besuch der Berufsschule freistellen – während dieser Zeit bekommst du weiterhin dein Gehalt. Nach der Probezeit genießt du einen besonderen Kündigungsschutz, der nur unter bestimmten Voraussetzungen durchbrochen werden kann.

Ganz wichtig: Du hast ein Recht auf ein sicheres, respektvolles Arbeitsumfeld – Diskriminierung oder Mobbing haben in der Lehre keinen Platz. Der Lehrvertrag muss schriftlich abgeschlossen und dir sowie der Lehrlingsstelle übermittelt werden.

„Als Arbeiterkammer setzen wir uns dafür ein, dass für jeden ­Jugendlichen eine vollwertige und qualitative Ausbildung gewährleistet werden kann“, sagt Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer
„Als Arbeiterkammer setzen wir uns dafür ein, dass für jeden ­Jugendlichen eine vollwertige und qualitative Ausbildung gewährleistet werden kann“, sagt Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer © AK/Gernot Gleiss

Deine Pflichten als Lehrling

Natürlich hast du als Lehrling nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Du bist verpflichtet, dich engagiert an der Ausbildung zu beteiligen, pünktlich zu sein und dich an die vereinbarten Arbeitszeiten zu halten. Werkzeuge, Maschinen und Materialien sind sorgfältig zu behandeln – Schäden durch Fahrlässigkeit können rechtliche Folgen haben.

Besonders wichtig ist auch: Die Berufsschule ist verpflichtend! Sie ist ein wesentlicher Bestandteil deiner Ausbildung und darf keinesfalls vernachlässigt werden.

Pflichten deines Lehrbetriebs

Auch dein Ausbildungsbetrieb hat klare Pflichten: Er muss dich qualitativ hochwertig ausbilden und darf dich nicht nur für einfache Hilfsarbeiten einsetzen. Die Zeit in der Berufsschule gilt als bezahlte Arbeitszeit. Der Betrieb ist außerdem verpflichtet, mit dir einen schriftlichen Lehrvertrag abzuschließen und diesen an die Lehrlingsstelle zu übermitteln.

„Das Team von AK Young steht bei Fragen zu den Themen Lehre, Job, Praktika, Aus- und Weiterbildung beratend zur Seite und hilft, wenn es im Lehrbetrieb einmal nicht so läuft“, sagt Christoph Appé, AK-Referatsleiter Lehrlinge und Jugend 
„Das Team von AK Young steht bei Fragen zu den Themen Lehre, Job, Praktika, Aus- und Weiterbildung beratend zur Seite und hilft, wenn es im Lehrbetrieb einmal nicht so läuft“, sagt Christoph Appé, AK-Referatsleiter Lehrlinge und Jugend  © AK/Helge Bauer

Online-Weiterbildung

Auch wenn Lehrlinge oft mit digitalen Medien vertraut sind, braucht es gezieltes Wissen, um im Berufsleben souverän damit umzugehen. Hier setzt die AK-Akademie Kärnten an: Mit kostenlosen und flexiblen Online-Kursen kannst du dich jederzeit und ortsunabhängig weiterbilden.

Das Angebot reicht von IT- und E-Business-Kursen über digitale Kommunikation bis hin zu Themen wie sicherer Umgang mit sozialen Medien. Unter ak-akademie.at/lehreundschule findest du alle verfügbaren Kurse.

Nach einem erfolgreichen Lehrabschluss bietet die Akademie zusätzlich Weiterbildungsmöglichkeiten für Fachkräfte, etwa zur Spezialisierung oder für den beruflichen Umstieg.

AK-Lernchancen

Die AK Kärnten erweitert ihr beliebtes Nachhilfeprogramm „AK-Lernchancen“: Neben Schüler:innen können jetzt auch Lehrlinge professionelle Nachhilfe in Mathematik, Deutsch und Englisch nutzen.

Die Kurse finden in Zusammenarbeit mit den Kärntner Volkshochschulen in allen Bezirken statt. Neu ist der Fokus auf Lernstrategien, Zeitmanagement und Selbstorganisation – also alles, was dir hilft, selbstständig und erfolgreich zu lernen.

ak-akademie.at/aklernchancen

Junges Wohnen

Du möchtest endlich raus aus dem Elternhaus und dein eigenes Leben starten? Die AK Kärnten hilft dir mit einem zinslosen Wohnbaudarlehen in Höhe von 3000 Euro beim Einzug in deine erste Genossenschafts- oder Gemeindewohnung.

Voraussetzung: Du bist unter 35 Jahre alt und bei Antragstellung in einem aufrechten Lehrverhältnis (ab 18 Jahre) oder bereits mindestens sechs Monate AK-Mitglied. Die Rückzahlung erfolgt unkompliziert mit 50 Euro monatlich. Für Alleinerzieher:innen erhöht sich der Zuschuss.

ktn.ak.at/darlehen_wohnen

Fahrtkostenzuschuss

Lehrlinge, die täglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren, können aus der Arbeitnehmerförderung des Landes Kärnten einen Fahrtkostenzuschuss beantragen. Der Zuschuss gilt ab einer Wegstrecke von zwei Kilometern (bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel) bzw. fünf Kilometern (wenn keine Öffentlichen Verbindungen möglich sind).

arbeitnehmerfoerderung.at

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