Bei Altmietverträgen kann der Fall eintreten, dass diese nur mündlich geschlossen wurden. Wie haben sich nun Mieter zu verhalten, wenn sie die Wohnung kündigen möchten? Grundsätzlich gilt bezüglich der Kündigungsfrist die mietvertragliche Regelung. Sollte aber keine schriftliche Ausfertigung eines Mietvertrages vorliegen, so gelten die gesetzlichen Kündigungs-fristen: Bei einem unbefristeten Mietverhältnis hat die Kündigung zum Monatsletzten zu erfolgen. Die Frist beträgt einen Monat.
IHR GUTES RECHT
Worauf bei der Kündigung des Mietvertrages zu achten ist
Kann ich meinen Mietvertrag auch per E-Mail kündigen? Die Experten der Mietervereinigung wissen Rat.
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