Bei Altmietverträgen kann der Fall eintreten, dass diese nur mündlich geschlossen wurden. Wie haben sich nun Mieter zu verhalten, wenn sie die Wohnung kündigen möchten? Grundsätzlich gilt bezüglich der  Kündigungsfrist die mietvertragliche Regelung. Sollte aber keine schriftliche Ausfertigung eines Mietvertrages vorliegen, so gelten die gesetzlichen Kündigungs-fristen: Bei einem unbefristeten Mietverhältnis hat die  Kündigung zum Monatsletzten zu erfolgen. Die Frist beträgt einen Monat.