
Wenn es draußen kälter wird, endet meist auch die Fahrradsaison. Auch die Ausfahrt mit dem Moped wird schön langsam ungemütlich. Doch wohin mit Fahrrad, Moped und anderen zweirädrigen Fahrzeugen, wenn man diese gerade nicht braucht?
In vielen Wohnhäusern gibt es weder einen Abstellraum noch einen geeigneten Hof. Viele Radfahrer nutzen zum Beispiel in solchen Fällen das Stiegenhaus. Dies ist problematisch, denn das Stiegenhaus gilt als Fluchtweg und muss für Hausbewohner und Einsatzkräfte jederzeit ungehindert begehbar sein.
Eine feuerpolizeiliche Regelung, für deren Einhaltung die Hauseigentümer auch haften und die auch sinnvoll ist, da im Brandfall jedes Hindernis zur tödlichen Falle werden kann. Vereinzelt gibt es zwar Gerichtsentscheidungen die in eine andere Richtung weisen, angesichts der Ausgangslage ist es jedoch sinnvoll, bei Bedarf immer zuerst zu prüfen, ob sich im Haus nicht andere Möglichkeiten für das Abstellen von Fahrrädern finden lassen.
Rat und Hilfe in allen Wohnrechtsfragen
Mietervereinigung Steiermark: Tel. 050195-4300
Abstellen in Garten oder Hof
Aber auch die Möglichkeit es Abstellens eines Mopeds bzw. Fahrrads im Hof oder im allgemein nutzbaren Garten sollte genau geprüft werden. Eine mietvertraglich zugesicherte Mitbenutzung eines für alle Mietparteien zugänglichen Hausgartens ist zwar üblich, man darf dort aber nur tun, was in einem Garten üblich ist. Dinge, wie zum Beispiel Fahrräder und Mopeds dauernd lagern oder abzustellen, fallen nicht darunter.
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Danke für Ihr Verständnis.
11.10.2019 um 07:44 Uhr
Wohin mit dem Fahrrad ...
In die Fahrradgarage, unmittelbar neben dem
Wohnungs-Eingang: Mit fähigen, politischen
Verantwortlichen, wären diese Probleme,
schon längst gelöst = machen, statt plaudern.
Hochachtungsvoll, Erfinder Stefan Mezgolits