
Ob eine Haupt- oder Untermiete vorliegt, ergibt sich aus der rechtlichen Stellung des Vermieters. Vielleicht nicht auf den ersten Blick wichtig, hat die genaue Unterscheidung der Begriffe jedoch insofern Bedeutung, da das Mietrechtsgesetz grundsätzlich auf Hauptmietverhältnisse anwendbar ist. Im Mietrechtsgesetz finden sich zwar einige speziell für Untermietverhältnisse geltende Vorschriften, ansonsten kommt jedoch nur das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch zur Anwendung.