
Bei Abschluss eines Mietvertrags tritt der Vermieter das Hausrecht an die Mietpartei ab. Unangemeldete und ungebetene Besuche sind dann tabu. Die Mietpartei hat das Betreten des Mietgegenstandes durch den Vermieter oder von ihm beauftragte Personen aber aus wichtigen Gründen und nach vorheriger Ankündigung zu gestatten.