Im Streit zwischen der alteingesessenen Wiener Taxifunkzentrale 40100 und dem US-Unternehmen Uber gibt es Neuigkeiten: Das Oberlandesgericht Wien hat eine einstweilige Verfügung vom Sommer bestätigt, wonach Uber ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen sein muss, teilt die Taxifunkzentrale 40100 in einer Aussendung mit. In Wien habe Uber aber eine Reisebürolizenz.

Das OLG kommen demnach "sehr deutlich zur Entscheidung, dass im Lichte der bereits national und europaweit ergangenen Entscheidungen Uber jedenfalls eine Verkehrsdienstleistung anbietet und diese unter die Konzessionspflicht nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz fällt". In der Aussendung wird Dieter Heine, Partner bei Vavrovsky Heine Marth und Anwalt von Taxi 40100, zitiert: "Das bedeutet, dass die Reisebürokonzession von Uber nicht reicht." Laut Beschluss des OLG erziele Uber "einen Gewinn von monatlich 1,5 Millionen Euro am österreichischen Markt".

Für Heine bedeutet das: "Jede weitere Fahrt von Uber ist illegal. Die Strafe dafür kann bis zu 100.000 Euro betragen", wie er dem "Kurier" sagte.

"Keine Auswirkungen auf Betrieb von Uber in Österreich"

Die US-Amerikaner sehen das anders. "Der Beschluss betrifft nur die Uber B.V., die Ihren Betrieb in Österreich schon vor mehreren Monaten eingestellt hat", so Uber zur APA. Weiters heißt es, die Services werden in Österreich von der Uber Austria GmbH - unter einer Reisebürolizenz - betrieben, diese sei nicht Partei des Verfahrenes. "Der Rekurs hat somit keine direkten Auswirkungen auf den Betrieb von Uber in Österreich", hält eine Sprecherin fest.

"Uber hat sofort alle Dienste einzustellen"

Dem widerspricht Anwalt Heine. Und er hält gegenüber dem "Kurier" fest, dass er wieder Strafanträge stellen werde. "Jedes in Österreich angemeldete Unternehmen muss Steuern zahlen. Wann wird sich Uber endlich an die Gesetze unseres Landes halten?", so Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100.

Und auch die Freiheitliche Wirtschaft hat sich heute eingeschaltet. "Uber hat sofort alle Dienste einzustellen. Eine Reisebürolizenz entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen des Gelegenheitsverkehrsgesetzes", so deren "Taxisprecher" Thomas Kreutzinger.