Diesmal laute der Vorwurf der Staatsanwaltschaft auf Verstoß gegen Unternehmensgesetze wegen schweren Vertrauensbruchs, berichteten japanische Nachrichtenagenturen am Freitag. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Tokio wollte dies nicht bestätigen. Die Staatsanwaltschaft war am Vortag mit ihrem Antrag auf Haftverlängerung zunächst gescheitert. Ein Gericht lehnte dies ab, was in Japan sehr selten vorkommt.

Carlos Ghosn war am 19. November festgenommen worden, weil zwischen 2011 und 2015 nur die Hälfte seines Einkommens deklariert worden war. Die Untersuchungshaft wurde daraufhin zunächst bis Donnerstag verlängert, nachdem die Staatsanwaltschaft neue Vorwürfe gegen ihn erhoben hatte.