Das Strafverfahren gegen die früheren Vorstände Peter Weinzierl und Günter Weiß im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2014 sei eingestellt worden. Von der Staatsanwaltschaft gab es zunächst keine Stellungnahme.

Es ging um ein weiteres Verfahren der Staatsanwaltschaft im Fallkomplex Meinl. Es sei eingestellt worden, "weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht", schrieb die Bank.

Das neue Verfahren betraf nach Angaben der Bank lediglich den damaligen Vorstand Weinzierl und Weiß sowie einen Rechtsvertreter der Bank. Das Verfahren sei nach Wissen der Bank gegen alle Beschuldigten eingestellt. Julius Meinl sei in diesem neuen Verfahren (zum Jahresabschluss 2014) zu keinem Zeitpunkt als Beschuldigter geführt worden.

Das Ermittlungsverfahren gemäß Paragraf 190 Z 2 StPO wurde laut Bank eingestellt, "da einerseits gemäß dem eingeholten Sachverständigengutachten keinesfalls von einer Unvertretbarkeit beim Ansatz der im Jahresabschluss der MBAG (Meinl Bank AG) zum 31.12.2014 gebildeten Rückstellungen für offene Ansprüche ausgegangen werden kann sowie das Tatbestandsmerkmal, dass die falsche oder unvollständige Information geeignet sein muss, einen erheblichen Schaden für den Verband, dessen Gesellschafter, Mitglieder oder Gläubiger oder für Anleger herbeizuführen, nicht erfüllt ist, sodass der objektive Tatbestand nicht verwirklicht wurde und andererseits keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Beschuldigte einen entsprechenden Vorsatz für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 163a StGB hatte."

In dem Teilkomplex der Causa Meinl ging es um eine Sonderdividende an die Meinl-Bank-Eigentümer vor zehn Jahren. Die Staatsanwaltschaft Wien wollte Ende 2014 Anklage gegen frühere Organe der Bank in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2008 und darauf aufbauend einer Dividendenausschüttung Anfang 2009 erheben. Die Justiz argumentierte, dass der Jahresabschluss 2008 keine ausreichende Rückstellungen für Anlegerklagen enthalten habe und damit die Ausschüttung der Dividende in 2009 nicht zulässig gewesen wäre.

Das Oberlandesgericht (OLG) gab im April 2015 Einsprüchen der Beschuldigten gegen die Anklage recht. Das Verfahren wurde in der Folge eingestellt. Danach leitete die Staatsanwaltschaft Wien im Sommer 2015, nach Vorlage des Jahresabschlusses der Meinl Bank für 2014, ein neues Strafverfahren ein - mit dem Vorwurf, dass es, wenn schon nicht in 2008, dann eben in 2014 zu einer zu niedrigen Bilanzierung der Anlegerrückstellungen gekommen sei. Auch mit diesem Versuch sei die Staatsanwaltschaft Wien nunmehr gescheitert, schrieb die Bank heute.

Im Februar d.J. hat die Justiz Anklagen gegen Julius Meinl, Weinzierl und weitere Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Meinl Bank wegen der 2009 beschlossenen Sachdividende in Höhe von rund 212 Mio. Euro abgelehnt. Oberstaatsanwaltschaft, Justizministerium und Weisungsrat hatten sich gegen eine Anklage gestellt.