Eine ähnliche Version dieser Klausel wurde 2014 von einem Berliner Gericht untersagt. Wegen der Weiternutzung einer sinngleichen Klausel wurde zwischenzeitig ein Bußgeld verhängt. Vergleichbare Bedingungen sind auch bei Instagram zu finden. iCloud (Apple), Google Drive oder One Drive (Microsoft) räumen sich bzw. Dritten ebenfalls weitgehende Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Inhalten der User und Userinnen ein.

Rühmliche Ausnahme

Der Dienst sofortcloud.com weist hingegen laut den Konsumentenschützern darauf hin, dass er dem österreichischen Datenschutzrecht unterliegt und Daten nur für die Diensterbringung genutzt werden.

Haftungsfrage

Gehen Daten aufgrund von technischen Defekten oder Hackerangriffen einmal verloren oder werden beschädigt, wird der Anbieter zwar (trotz häufiger Haftungsausschlüsse in den Geschäftsbedingungen) für Verschulden grundsätzlich haften. Ein schuldhaftes Verhalten (etwa mangelnde Sicherheit) ist aber schwer nachweisbar. „Es ist nicht ratsam, Fotos nur in den sozialen Netzwerken oder Cloud-Diensten zu sichern“, so Zimmer. „Die Online-Tools dienen in erster Linie zum Teilen mit anderen. Empfehlenswert ist, auf mehreren externen Datenträgern Fotos zu archivieren.“ Erfahrene Nutzer und Nutzerinnen würden auf ein NAS (Network Attached Storage) zurückgreifen.