Was zu beachten ist
§57a-Gutachten": Das ist neu beim "Pickerl"
Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 1. Jänner 2021 wird seit 20. Mai im Rahmen der Paragraf-57a-Begutachtung der Verbrauch erhoben. Vom konkreten Nutzen für Verbraucherinnen und Verbraucher und etwaigen Gefahren für den Datenschutz.
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