Die Liste möglicher Streitfälle, in denen Konsumentinnen und Konsumenten ihre Rechte allenfalls auch vor Gericht durchsetzen müssen, ist lang. Um sich gegen das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens abzusichern, kann eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat sich 12 Produkte näher angesehen. Die Jahresprämien für eine Familie mit einem vorgegebenen umfangreichen Kfz- und Privat-Rechtsschutz lagen zwischen 233 und 484 Euro. Abgefragt wurden die Angebote folgender Versicherer: Allianz, HDI, VAV, Wüstenrot, ARAG, Donau, Zürich, D.A.S., Wiener Städtische, Uniqa, Roland, Generali.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme (betrifft die Maximalleistung im Versicherungsfall) lag bei den verglichenen Produkten zwischen 140.000 und 400.000 Euro. "Meist ist die Erhöhung der Versicherungssummen gegen einen geringen Prämienaufschlag möglich", sagen die Konsumentenschützer. Zwei Versicherungen bieten sogar die unlimitierte Kostenübernahme an (mit Ausnahmen). Hier geht es zur Vergleichstabelle.

Grundsätzlich gilt laut AK: Der Kfz-Rechtsschutz stellt jedenfalls einen sinnvollen Schutz dar, da in diesem Bereich die häufigsten Rechtsschutz-Schadensfälle auftreten und das Kostenrisiko besonders hoch sein kann.
Beim Privat-Rechtsschutz gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsschutz-Bausteine wie etwa Schadenersatz- und Straf Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz, Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz, Versicherungsvertragsstreitigkeiten, Arbeitsgerichts- und Sozialversicherungs-Rechtsschutz, Grundstückeigentum und Miete oder Erb- und Familienrechtssachen.

Zusatzdeckungen

Außerdem werden je nach Versicherung auch die unterschiedlichsten Zusatzdeckungen angeboten, die auch im Umfang und den Deckungssummen sehr stark variieren. Beispiele dafür sind: Patienten- und Verfügungs-Rechtsschutz, Rechtsschutz gegen Stalking bzw. bei Mobbing, Internet-Rechtsschutz, Mediation oder Gutachten-RS.

Welche Risiken möchte ich abdecken?

Vor Abschluss der Versicherung sollten Konsumentinnen und Konsumenten zunächst klären, welchen Risiken sie ausgesetzt sind, die sie abdecken möchten. So können Risiken ausgeschieden werden, die gar nicht eintreten können (Wer zum Beispiel nie fremde Fahrzeuge lenkt, braucht auch keine Lenker-Rechtsschutzversicherung).

Andere Risiken wiederum könnten schon anderweitig abgedeckt sein (zum Beispiel Arbeitsgerichts- und Sozialversicherungs-Rechtsschutz inklusive Streitigkeiten ums Pflegegeld oder ums Arbeitslosengeld durch die AK-Mitgliedschaft).

Keine Versicherung deckt alles ab!

Entgegen mancher Produktbezeichnung wie etwa "All-in-one" oder "Komplett-Rechtsschutz" gibt es keine Rechtsschutzversicherung, die alle Risiken abdeckt.

So sind die in der Praxis häufig vorkommenden Streitigkeiten rund um den Hausbau samt Planung und Finanzierung vom Versicherungsschutz ausgenommen. Ein genereller Ausschluss gilt auch für Ehescheidungen.
Und in neueren Verträgen ausgeschlossen oder stark eingeschränkt sind meist auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Falschberatung bei der Geldanlage.