Der Energiekostenzuschuss I (EKZ I), mit dem die hohen Energiepreise aus dem Jahr 2022 für Unternehmen abgefedert werden sollten, hat die Regierung nicht einmal halb so viel gekostet, wie im Budget für die Hilfe veranschlagt wurde. Mitte Februar lief die Antragsfrist für den Zuschuss aus, bis dahin wurden 11.235 Anträge mit einem Zuschussvolumen von 403,8 Millionen Euro gestellt.

Auch heuer gibt es mit dem EKZ II Energie-Hilfen für Firmen, die Details stehen mittlerweile fest, wie Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) betont. Ein Überblick.

Pauschalförderung: Was für kleine Betriebe gelten soll

Für kleine Unternehmen und Einzelunternehmer, die die Förderuntergrenze von 3000 Euro nicht erreichen, gibt es zudem ein Pauschalfördermodell. Das wurde bereits im Herbst 2022 vorgestellt, zuletzt ist Kritik laut geworden, weil die Umsetzung so lange auf sich warten lässt. Nun stehen aber zumindest weitere Eckpunkte und ein zeitlicher Rahmen fest. Ein Überblick.

"Wollen Planungssicherheit geben"

Ziel der Förderungen sei es vor allem, den Unternehmen "Planungssicherheit zu geben, sollten sich die Preise wieder erhöhen", so Kocher. Für 2023 stehen insgesamt 3,5 Milliarden Euro für die Energie-Hilfen für Unternehmen zur Verfügung. Kocher schließt nicht aus, dass die Kosten auch beim EKZ II wieder unter dem veranschlagten Budget bleiben könnten. Das sei aber auch abhängig davon, wie sich die Preise für Gas und Strom entwickeln. "Wenn die Preise so bleiben wie sie sind, dann bin ich optimistisch, dass wir unter den 7 Milliarden bleiben", sagte der Minister. Zudem hofft er auf das EU-Modell zur Koordinierung des Gaseinkaufs zur Dämpfung von Preisausschlägen.

Klar sei aber auch, dass die Energieförderungen nicht auf Dauer bestehen bleiben könnten. "Ich rechne damit, dass wir das 2024 nicht mehr brauchen", so Kocher. Er geht außerdem davon aus, dass noch heuer eine gemeinsame europäische Lösung auf den Tisch kommt.

Energiekostenzuschuss: Weniger teuer als angenommen

"Der Energiekostenzuschuss I war weniger teuer als wir angenommen haben", sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Kocher im Gespräch mit Journalisten. "Wir sind froh, dass das Budget nicht ausgeschöpft wurde." Ursprünglich waren 1,3 Milliarden Euro für den EKZ I zur Verfügung gestanden, der Betrag wurde aber bei weitem nicht ausgeschöpft. Dabei habe es mit 93.633 deutlich mehr Voranmeldungen als tatsächliche Anträge gegeben. Grund sei, dass viele Firmen sich vorbeugend angemeldet, dann aber die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt hätten, so Kocher. Im Schnitt brauche man derzeit 13 Tage für die Abwicklung eines Antrags ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Bisher wurden 75,1 Millionen Euro an 2691 Antragsteller ausbezahlt.

Für den auf das vierte Quartal ausgeweiteten EKZ I - ursprünglich hatte die Förderung nur den Zeitraum Februar bis September 2022 umfasst - läuft die Anmeldefrist dagegen erst an. Start für die Voranmeldung ist am 29. März, ab dann haben Firmen bis 14. April Zeit. Die Antragsphase ist dann von 17. April bis 16. Juni geplant. Neu in der Ausgestaltung ist beim EKZ I für das vierte Quartal, dass nicht nur Strom, Gas und Treibstoffe, sondern auch Wärme, Kälte und Dampf als förderfähige Energieträger aufgenommen wurden. Zudem hat die EU-Kommission die Liste der betroffenen Sektoren ausgeweitet.