Seit 2010 ist das Recht auf Grundversorgung mit Strom und Gas gesetzlich geregelt. Zur Anwendung kommt der Tarif für Bestandskunden. Lange Zeit war das Interesse begrenzt – keine 1000 Personen nahmen bis vor Kurzem bundesweit dieses Recht in Anspruch.
Hintergrund
Recht für alle auf Grundversorgung mit Strom wird Fall fürs Gericht
Land Kärnten will mit der Arbeiterkammer das allgemeine Recht auf Grundversorgung mit Strom mittels Klage prüfen lassen. Kelag und Verbund unterstützen rechtliche Klärung.
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