Jener niederösterreichische Anwalt, der im Juli und im August zwischen 10.000 und 50.000 kleine Unternehmen, Vereine und Privatpersonen angeschrieben hat und für sich und seine Mandantin 190 Euro gefordert hat, ist nun wieder aktiv. Er hat gegen ein erstes Unternehmen nun eine Unterlassungsklage eingebracht und fordert darin 6000 Euro. Das berichtet der ORF am Teletext. Der Unternehmer wird dabei mit Unterstützung der Wirtschaftskammer vom Datenschutzexperten Thomas Schweiger vertreten.

Einige Wochen war es ruhig um den Abmahn-Anwalt aus Niederösterreich, über dessen Aktivitäten die Kleine Zeitung erstmals berichtet hat. Experten gehen davon aus, dass er zum Herausfiltern seiner Opfer mehrere Computer gleichzeitig benutzt hat und dann behauptet hat, seine Mandantin erleide ein "Unwohlsein", weil auf den Webseiten Google Schriften (Google Fonts) verwendet wurden. Gegenüber der Kleinen Zeitung hat er diesen Umstand auch nicht bestritten.

Alle Experten und Rechtsanwälte, wie auch Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, Ärztekammer und sämtliche Berufsverbände raten inzwischen davon ab, den geforderten Betrag zu bezahlen.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Mehr noch: Mehrere Betroffene haben sich an prominente Rechtsanwälte gewendet und mit deren Hilfe bei den Staatsanwaltschaften Graz und Korneuburg Sachverhaltsdarstellungen eingebracht wegen des Verdachts auf Betrug. Für den Anwalt und seine Mandantin besteht die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat den Fall wegen einer möglichen Befangenheit an die Staatsanwaltschaft Wien abgegeben.

Auch bei der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich sind tausende Beschwerden gegen den Anwalt eingegangen, weshalb hier auch standesrechtliche Schritte geprüft werden.

Inzwischen prüft auch die Datenschutzbehörde, ob die Nutzung von Google Schriften wirklich gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt. Die Behörde ist nämlich die einzige Instanz, die so einen Verstoß feststellen kann. Weder der Anwalt noch die Mandantin sind dazu berechtigt.