Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) straft den heimischen Baukonzern Porr wegen Kartellvergehen mit einem Bußgeld in Höhe von 62,35 Millionen Euro ab. Das ist die bisher höchste Strafzahlung in der Geschichte der BWB, wie ein Sprecher der Behörde der APA am Donnerstag bestätigte.

In den Ermittlungen um das 2017 aufgeflogene Baukartell hat die BWB heuer im Juli auch schon gegen den Porr-Konkurrenten Strabag eine Geldbuße in der Höhe von 45,37 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt. Damit werden die beiden noch nicht rechtskräftigen Strafen des Baukartells jene des Aufzugskartells und des Lebensmittelhandels deutlich übersteigen und im Strafausmaßvergleich ganz vorne liegen (siehe Infobox).

Im Rahmen von Settlementgesprächen mit der BWB, unter Einbeziehung des Bundeskartellanwalts, habe die Porr AG ein Anerkenntnis abgegeben, wodurch sich der Konzern wegen Absprachen in der Bauwirtschaft zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 62,35 Millionen Euro verpflichte, gaben die Wettbewerbshüter bekannt. In weiterer Folge werde die BWB "den Geldbußenantrag beim Kartellgericht konkretisieren".

Hausdurchsuchungen im Frühjahr 2017

Im Frühjahr 2017 hatte die Bundeswettbewerbsbehörde im Rahmen ihrer Ermittlungen zu möglichen illegalen Preisabsprachen in der Bauwirtschaft Hausdurchsuchungen durchgeführt und dabei auch umfangreiches Datenmaterial sichergestellt.

Im Herbst 2019 ergingen laut BWB die ersten Mitteilungen der Beschwerdepunkte an die betroffenen Unternehmen. Dabei handelte es sich um einen förmlichen Schritt der Wettbewerbshüter, mit dem die Unternehmen schriftlich über die gegen sie vorliegenden Beschwerdepunkte in Kenntnis gesetzt wurden. "Gegen zahlreiche weitere beteiligte Unternehmen laufen Ermittlungen, die zeitnah zu weiteren Anträgen führen werden", so die Behörde.

Die Einigung mit der BWB über die Höhe der Strafe gemäß Bußgeldantrag "schafft Klarheit, um sich auf Zukunftsthemen zu fokussieren", erklärte die Porr. In der Summe noch nicht enthalten sind den Angaben zufolge Verfahrens-, Verteidigungs- und Rechtsberatungskosten. Das Kartellverfahren beziehe sich auf Vorfälle in einem Zeitraum bis einschließlich 2017. Für die endgültige Erledigung des Kartellverfahrens sei die Entscheidung des Kartellgerichts notwendig, wobei das Bußgeld vom Kartellgericht nicht mit einem höheren Betrag festgesetzt werden könne, als von der BWB beantragt werde.

Rückstellungen wurden gebildet

Im Wissen um die Ermittlungen hat die Porr zum Teil finanziell vorgesorgt und Rückstellungen gebildet. Infolge der deftigen Kartellstrafe rechnet der Vorstand für das laufenden Geschäftsjahr 2021 damit, das die Gewinnmarge vor Steuern (EBT-Marge) "um rund 0,5 Prozentpunkte" nach unten gedrückt wird und zwischen 1,3 und 1,5 Prozent liegen werde, ab 2025 soll das Ziel von rund 3 Prozent erreicht werden. Die aktuelle Geschäftsentwicklung sei positiv - die Produktionsleistung soll heuer wie zuletzt kommuniziert 5,3 bis 5,5 Milliarden Euro erreichen.

Auftragsbestand auf Rekordhöhe

Generell laufen die Geschäfte auch in der Coronapandemie gut - die Bauindustrie erlebe erneut einen Boom. Der Auftragsbestand der Porr befinde sich auf einem Rekordstand. Neben der Akquisition mehrerer Baulose im Rahmen des Wiener U-Bahn-Ausbaus, erhielt der Baukonzern zuletzt den Auftrag zur Errichtung des Pumpspeicherkraftwerks Limberg III in Kaprun sowie den Zuschlag für zwei Abschnitte der Nord-Süd-Verbindung S19 in Polen.