Diesel-Kläger haben am deutschen Bundesgerichtshof (BGH) gleich in zwei Fragen einen Dämpfer bekommen. Die Zivilrichter am Höchstgericht in Karlsruhe entschieden am Donnerstag, dass Leasing-Kunden mit einem vom VW-Abgasskandal betroffenen Auto in der Regel kein Geld aus den Raten zurückbekommen (Az. VII ZR 192/20). Außerdem wurden mehrere Schadensersatz-Klagen gegen Daimler wegen des sogenannten Thermofensters in Mercedes-Dieseln abgewiesen (Az. VII ZR 190/20 u.a.).