Kunden der Energie Steiermark können nach einer Einigung des Energieversorgers mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) um eine Preisanpassungsklausel Geld zurückbekommen. Voraussetzung für eine Refundierung ist die Anmeldung zur Auszahlung beim VKI bis zum 18. Juli 2021. Entsprechende Informationen für die individuelle Rückerstattung werden ab sofort von der Energie Steiermark an bestehende Kunden versendet. Ehemalige Kunden können sich an den VKI wenden.

Bereits im Herbst 2019 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Verfahren des VKI eine Preisanpassungsklausel der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) für unzulässig erklärt, die auch von der Energie Steiermark verwendet worden war. Damit fiel die Grundlage für vergangene Preiserhöhungen weg. Nach Ansicht des VKI waren daher die auf Grundlage dieser gesetzwidrigen Klausel durchgeführten Preiserhöhungen an betroffene Kunden zurückzuzahlen, hieß es am Montag.

"Lösung vermeidet lange Rechtsstreitigkeiten"

Im Vorjahr hatte sich der VKI bereits mit der Energie Graz geeinigt, nun auch mit der Energie Steiermark: Eine vergleichsweise Lösung für Konsumentinnen und Konsumenten wurde erzielt. Nun erhalten alle Betroffenen mit den Tarifen "E-Privat Plus", "E-Privat Kombi", "E-Privat Vario", "E-Privat Vario Eco", "E-Privat Vario Sommerschwachlast" und "E-Privat Vario Landwirtschaft" für den Zeitraum 1. Jänner 2019 bis 31. August 2020 abhängig vom Verbrauch eine Gutschrift auf ihr Bankkonto oder ihre nächste Rechnung. Die Gutschrift ergibt sich aus der Preisdifferenz zwischen dem Energiepreis 2018 und 2019. Für die Rückerstattung ist die kostenlose Anmeldung beim VKI unter www.verbraucherrecht.at/energie-steiermark erforderlich.

"Wir haben mit der Energie Steiermark eine konsumentenfreundliche Lösung für die Betroffenen gefunden, die lange Rechtsstreitigkeiten vermeidet", sagte Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI. Betroffene Haushalte mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch können in der Regel mit einer Kompensation von rund 42 Euro rechnen.