Die Schadenersatz-Ansprüche von Diesel-Besitzern im Abgasskandal gegen VW umfassen auch die zusätzlichen Kosten für eine Ratenfinanzierung des Autos. Betroffene seien grundsätzlich so zu stellen, als ob sie das Fahrzeug nie gekauft hätten, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag. Das schließe ein, dass sie den Kauf nie mit einem Darlehen der VW Bank finanziert hätten.