Die Regierung hat heute im Ministerrat beschlossen, die Kurzarbeit um Phase IV zu verlängern. Konkret um drei Monate bis Ende Juni. Die Details präsentierten im Pressefoyer nach dem Ministerrat Arbeitsminister Martin Kocher, Finanzminister Gernot Blümel (beide ÖVP), Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und die Sozialpartner.

Pressefoyer nach dem Ministerrat am Mittwoch
Pressefoyer nach dem Ministerrat am Mittwoch © APA/GEORG HOCHMUTH

In Phase IV soll die Regelung im Wesentlichen gleich bleiben, wie in der derzeit laufenden Phase III. Unverändert bleibt die Einkommen-Nettoersatzrate von 80 bis 90 Prozent für Arbeitnehmer. Die Arbeitszeit kann im Normalfall auf 30 Prozent reduziert werden – in Branchen, die wegen des behördlich angeordneten Lockdowns geschlossen halten müssen, ist auch eine Reduktion auf null Prozent möglich.

Derzeit sind 465.400 in Kurzarbeit - um 16.000 mehr als in der Vorwoche.

Weiterbildungen werden weiterhin gefördert und sollen forciert werden – Betriebe bekommen 60 Prozent vom AMS zurückerstattet, wenn ihre Beschäftigten sich während Kurzarbeit qualifizieren lassen.

"Nicht auf Dauer"

Kurzarbeit sei in ihrer jetzigen Form notwendig, solange es behördliche Schließungen gebe. Allerdings sei sie kein Modell auf Dauer, hieß es. Wie geht es ab 1. Juli weiter? Nach Juni ist ein schrittweiser Ausstieg geplant. Es soll ab dann andere Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen geben.

Seit Oktober 2020 läuft die Kurzarbeit in Phase III, die im März ausläuft. Unternehmen, die mindestens sechs Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken, müssen eine schriftliche Begründung einreichen, die die Umsatzentwicklung berücksichtigt und eine Prognose fürs Geschäft beinhaltet. Die Plausibilität der Daten muss von einem Steuerberater bestätigt sein. Sofern der Arbeitgeber eine arbeitsplatzbezogene Weiterbildung anbietet, muss der Arbeitnehmer sie annehmen. Einen Großteil der Finanzierung von Fortbildungen übernimmt das AMS.

7000 Kurzarbeits-Kontrollen hat die Finanzpolizei bisher durchgeführt. Bei 250 Fällen bestehe der Verdacht auf Fördermissbrauch, so Blümel. Und: "Bisher sind 10,7 Milliarden Euro an Verpflichtungen aus der Kurzarbeit an die Regierung eingegangen. Rund die Hälfte davon sind bereits geflossen." Wie viele zusätzliche Mittel die Kurzarbeits-Phase IV benötigen werde, wisse man noch nicht.

Coronakrise am Arbeitsmarkt
Coronakrise am Arbeitsmarkt © (c) APA