Fast 182.000 Menschen wechselten im ersten Halbjahr ihren Gas- oder Stromanbieter. Ein Vorgang, der eigentlich innerhalb weniger Tage erledigt sein sollte. Doch das gilt längst nicht für jeden. Schon alleine der Name, Adresse und das Geburtsdatum können verhindern, dass man einen Stromvertrag bekommt, wie ein Fall zeigt, den die Datenschützer der Organisation NOYB aufgegriffen hat.
DSGVO-Beschwerde
Kreditauskunft im Visier der Datenschützer
Private Unternehmen, die Auskunft über die Bonität von Bürgern verkaufen – für Datenschützer ein No-Go. Eine Beschwerde gegen CRIF soll zum Präzedenzfall werden.
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