Seit 1997 gibt es in Österreich Wertkarten für Handys und bis zum Jahreswechsel konnte man die SIM-Karten auch anonym erwerben. Mit dem Sicherheitspolizeigesetz hat die Regierung dem ein Ende bereitet.
Nicht nur muss man beim Kauf einer Handywertkarte nun den Ausweis vorweisen oder sich online registrieren, auch für bestehende SIM-Karten müssen die Betreiber seit 1. Jänner die Nutzer eindeutig identifizieren. Bis September müssen alle Wertkarten registriert sein, sonst können sie nicht mehr aufgeladen werden.
Ernüchternde Bilanz
Knapp drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes zieht Michael Krammer eine ernüchternde Bilanz. Er ist Geschäftsführer der Firma Ventocom, eher bekannt als der Mobilfunkdiskonter HoT: „Wir haben 40.000 SMS an Kunden verschickt und nur acht Prozent haben geantwortet.“
Doch das sei nur ein Problem, so Krammer: In einigen der kleinen Handyshops, die es in jeder österreichischen Stadt gibt, könne man SIM-Karten kaufen, die bereits registriert sind. „Auf wen auch immer“, sagt Krammer.
Wo es noch anonyme Sim-Karten gibt
Außerdem handle es sich um eine österreichische Lösung. In Tschechien oder Slowenien gebe es weiterhin SIM-Karten ohne Registrierung. Und noch etwas habe der Gesetzgeber nicht bedacht: Es gibt zahlreiche Karten zur Fernsteuerung von Alarmanlagen oder Heizungssystemen. „Denen kann ich natürlich eine Aufforderung zur Registrierung via SMS schicken, nur kommt die halt bei niemanden an.“
Rund zwei Millionen anonyme SIM-Karten gibt es in Österreich. Laut Krammer würden 15 Prozent der Nutzer diese nicht weiternutzen, wenn sie sich registrieren müssen. „Da geht es um Zweithandys für Willhaben, Spock oder Parship.“ Nicht jeder wolle dort mit seiner echten Nummer aufscheinen.
Krammer fordert nun Nachbesserungen. Mobilfunker bräuchten mehr Zeit zur Nachregistrierung. Weiters wünscht sich Krammer einen Ersatz für die laufenden Kosten. Schließlich übernehme man mit der Identifizierung eine Aufgabe des Staates.
Keine Ausnahmen für Dating-Apps
Doch das Infrastrukturministerium winkt ab. Kostenersatz gebe es nur für die Anfangsinvestitionen. Auch die geringe Anzahl der Rückmeldungen sei kein Grund zur Sorge. Es wäre ja noch Zeit bis September. Spätestens im Oktober, wenn sich eine Wertkarte nicht mehr aufladen lässt, würden sich die Kunden schon registrieren.
Und eines stellt das Ministerium klar: Man könne sicher keine Ausnahmen für Dating-Apps machen.
In einem Punkt gibt das Ministerium Krammer dann doch recht: Die Information über die Registrierungspflicht ist noch nicht wirklich in der Bevölkerung angekommen. Man sei hier mit der Branche in Gesprächen und werde möglicherweise später im Jahr noch eine Informationskampagne starten.